Tipps und Tricks

So macht ihr euer Fahrrad fit für den Frühling

Zumindest einmal pro Jahr sollte das Fahrrad überprüft werden.
Veröffentlicht: 21. März 2019 08:54 Uhr
Bei den milden Temperaturen schnappen sich immer mehr Menschen ihr Fahrrad aus dem Keller. Damit es auf halbe Strecke kein böses Erwachen gibt, solltet ihr darauf achten, euer Fahrrad gut in Schuss zu halten. Was ihr beachten solltet, was ein verkehrstaugliches Rad alles braucht und welche Strafen sonst drohen – wir geben euch einen Überblick.

Neun von zehn Salzburgerinnen und Salzburger besitzen ein funktionstüchtiges Fahrrad, informiert der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) in einer aktuellen Aussendung. Auch wenn immer mehr Menschen das Fahrrad das ganze Jahr über als Verkehrsmittel nutzen, steigt die Zahl der Fahrradfahrenden mit den milden Temperaturen. Wer beim Radfahren eine Winterpause eingelegt hat, soll vor allem vor der ersten Fahrt im neuen Jahr das Fahrrad unbedingt einem Servicecheck unterziehen.

Was beim Fahrrad-Check zu beachten ist:

  • Reinigung: Macht euren Drahtesel regelmäßig sauber.
  • Bremsen: Sind Bremsseile richtig eingestellt? Sind die Bremsbacken in gutem Zustand?
  • Beleuchtung: Funktioniert die Beleuchtung (vorne und hinten)?
  • Kette: Ist die Kette gut geölt und rostfrei?
  • Reflektoren: Ist das Fahrrad mit allen vorgeschriebenen Reflektoren ausgerüstet?
  • Sattel: Die richtige Höhe einstellen
  • Schrauben: Alle Schrauben auf Festigkeit kontrollieren und gegebenenfalls nachziehen
  • Speichen und Schaltung: Kontrolliert regelmäßig eure Speichen und die Schaltung.
  • Reifen: Mit ausreichend Luft aufpumpen. Geringerer Rollwiderstand erleichtert das Fahren.


Der VCÖ empfiehlt, generell einmal im Jahr ein Service im Fachgeschäft machen zu lassen. Materialschäden werden dort rechtzeitig erkannt, das verlängert die Lebensdauer eines Fahrrads.

 

Gesetzliche Ausstattung eines Rades

Nicht nur Radfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten, auch für ihren Drahtesel gibt es Vorschriften. Jedes Fahrrad, das im Straßenverkehr benützt wird, muss entsprechend ausgerüstet sein. Dazu gehören:

  1. Zwei, voneinander unabhängig wirkende Bremsen
  2. Klingel oder Hupe
  3. Scheinwerfer: Dieser kann fest verschraubt oder abnehmbar sein und darf auch mit Batterien betrieben werden. Das Frontlicht muss weiß sein und darf nicht blinken.
  4. Rücklicht: Das Rücklicht muss rot sein, darf blinken und kann auch abnehmbar und batteriebetrieben sein.
  5. Ein weißer Rückstrahler vorne, ein roter Rückstrahler hinten
  6. Gelbe Rückstrahler auf den Pedalen
  7. Weiß oder gelb reflektierende Radreifen oder zwei Speichenreflektoren ("Katzenaugen") pro Reifen

Ausnahmen:

Bei Tageslicht und guter Sicht, also kein Nebel und kein Niederschlag, dürfen Räder auch ohne Vorder- und Rücklicht unterwegs sein. Die restlichen Vorgaben müssen aber jederzeit erfüllt werden. Eine weitere Ausnahme gibt es für Rennräder: Sie dürfen bei entsprechenden Verhältnissen ohne Beleuchtung sowie immer ohne Reflektoren und Klingel bzw. Hupe benutzt werden.

Radfahren Kontrolle APA/BARBARA GINDL
Ein nicht ordnungsgemäß ausgestattetes Rad kann teuer werden (Symbolbild).

Teure Strafen für Radfahrer:innen

Als Teil des Straßenverkehrs gelten dessen Regeln freilich auch für Radler. Fährt man auf dem Drahtesel gegen die Einbahn, ohne Licht, am Gehsteig, nebeneinander ohne Trainingsfahrt oder schlängelt sich an stehenden Fahrzeugen vorbei, obwohl nicht genug Platz ist, kann es teuer werden: Bis zu 726 Euro kann das laut ÖAMTC kosten. Tiefer in die Geldbörse greifen muss man bei Drogen- oder Alkoholverstößen. Fahrradfahren unter Drogeneinfluss kostet zwischen 800 und 3.700 Euro. Bei Alkohol gibt es eine Staffelung nach Grad der Alkoholisierung. Für Radfahrer:innen gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille, ab dann wird es teuer:

  • ab 0,8 Promille: 800 bis 3.700 Euro
  • ab 1,2 Promille: 1.200 bis 4.400 Euro
  • ab 1,6 Promille: 1.600 bis 5.900 Euro
  • Verweigerung des Alkotests: 1.600 bis 5.900 Euro

Alkohol am Fahrrad kann auch den Führerschein kosten. Zwar darf die Polizei diesen nicht vor Ort entziehen, sehr wohl aber die Verwaltungsbehörde, also die Bezirkshauptmannschaft oder die Landespolizeidirektion.

Handy am Fahrrad

Laut ÖAMTC-Rechtsexpertin Christina Holzer-Weiss kann es bis zu 72 Euro kosten, wenn Radler mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefonieren oder Nachrichten schreiben. Sie informiert außerdem darüber, dass Radwege, die mit einem runden Schild markiert sind, benutzt werden müssen. Rennräder sind davon ausgenommen. Eine Helmpflicht gibt es in Österreich nur für radfahrende Kinder: Sie gilt bis zum zwölften Geburtstag.

(Quelle: salzburg24)

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