In der Landeshauptstadt sperren immer mehr Concept Stores auf. Und auch die Zahl der Anträge für Gastgärten gehen damit in die Höhe, wie die Stadt Salzburg berichtet. Im Kulturausschuss Ende September wurde nun beschlossen, dass es für Konzeptläden und ihre Gastgärten eigene Regelungen geben soll.
Aber was ist überhaupt ein Concept Store? Der Begriff bezeichnet einen Laden mit einer ungewöhnlichen, meist hochwertigen Palette an Produkten. Sprich in einem solchen Geschäft kann es von Kleidung über Bücher bis hin zu Möbeln alles geben.
Beispiele für Salzburger Concept Stores
- Small Heroes für Kinder in der Münzgasse
- Golden Soul in der Kaigasse
- Das memberg in der Linzergasse
- Feinerlei am Alten Markt
Viele dieser Konzeptläden bieten neben Handelswaren auch Getränke und kleinere Speisen an – und das immer öfter auch in einem Gastgarten. Insgesamt sind in der Salzburger Altstadt rund 150 Gastgärten registriert, heuer wurden 15 neue Anträge gestellt. Wie viele davon von Concept Stores beantragt wurden, geht aus den Zahlen der Stadt nicht hervor – ein Anstieg sei aber aufgefallen.
Stadt sieht Plakatflut als Gefahr für Ortsbild
Warum braucht es nun eigene Regelungen? „Manche haben zum Beispiel nur einen Tisch und eine Kaffeemaschine im Geschäft und haben einen Gastgarten beantragt. Das ist zu wenig“, heißt von der Pressestelle der Stadt Salzburg auf Anfrage. Um das Ortsbild zu pflegen, haben Concept Stores erst ab einer gewissen Größe Anspruch auf einen Gastgarten. Wie groß, geht aus dem Amtsbericht nicht hervor.
Eine weitere Regelung betrifft die Plakatständer. In klassischen Gastgärten darf ein A-Ständer stehen, um zum Beispiel die Speisekarte zu präsentieren. Für die Konzeptläden wurde das nicht genehmigt. Damit wolle man verhindern, dass die Altstadt mit einer Plakatflut belastet wird.
Salzburger Gastgärten auch im Winter nutzbar
Die Gastgärten – egal ob von Concept Stores oder klassischen Gastronomiebetrieben – können übrigens im Winter ebenso für zum Beispiel das Ausschenken von Glühwein genutzt werden. Dafür braucht es keine Sondergenehmigung. Bei entsprechender Witterung müssen die Flächen aber unverzüglich von Schnee und Eis geräumt werden, informiert die Stadt.
Wann die neue Regelung in Kraft tritt, ist unklar. Sie wurde aber im Kulturausschuss fix beschlossen und muss nicht mehr vom Gemeinderat entschieden werden. Die Vorschrift gilt vorerst für ein Jahr. Danach werde sie evaluiert.
(Quelle: salzburg24)