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Suspendierung gegen Salzburger Polizeijuristen aufgehoben

Veröffentlicht: 24. Juli 2012 10:44 Uhr
Der vor mehr als drei Monaten suspendierte Salzburger Polizeijurist Hermann Winkler (54) steht seit Dienstag, 7.30 Uhr, wieder als Strafreferent im Dienst der Bundespolizeidirektion Salzburg.
Lilli Zeilinger
Die Berufungskommission beim Bundeskanzleramt hat am 19. Juli die Suspendierung mit der Begründung aufgehoben, dass gegen den Juristen, dem ein Naheverhältnis zur Glücksspielszene vorgeworfen worden war, "keine ausreichenden konkreten Verdachtsmomente" vorliegen. Das Disziplinarverfahren gegen den Beamten ist allerdings noch anhängig.

Polizeijurist beschwerte sich gegen Suspendierung

Winkler hatte eine Beschwerde gegen die Suspendierung bei der Berufungskommission eingebracht. Für ihn ist die Aufhebung der Suspendierung ein Etappensieg in seinem Kampf "gegen die Verursacher einer Intrige", wie er der APA am Dienstag sagte. Er werde sich eine strafrechtliche Vorgangsweise gegen diese Personen noch überlegen, so der Jurist. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat ihre Ermittlungen gegen den 54-jährigen Beamten wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs aber noch nicht abgeschlossen. Die Behörde musste jedoch aufgrund eines Beschlusses des Oberlandesgerichtes (OLG) Linz vom 18. Mai das Datenmaterial aus der Telefonüberwachung am 6. Juni vernichten. Auch die Hausdurchsuchung bei Winkler sei gesetzeswidrig gewesen, entschied das OLG. Der Jurist hatte sich gegen die Erhebungsschritte der Justiz gewehrt und eine Beschwerde beim OLG eingebracht.

Winkler: „Werde Dienst korrekt und unbeeinflusst versehen“

Der Strafreferent soll laut Staatsanwaltschaft im Zeitraum 2008 bis 2010 in mehreren strittigen Verwaltungsverfahren vorläufige Beschlagnahmen von Glücksspielautomaten durch die Finanzbehörde widerrechtlich aufgehoben haben. Der Hofrat wurde am 11. April 2012 vom Salzburger Polizeidirektor Gottfried Mayr vorläufig suspendiert. Eine Disziplinarkommission entschied am 7. Mai, dass Winkler weiterhin suspendiert bleibt. Dagegen hatte er berufen und nun Recht bekommen. Winkler hat auch gegen die vorläufige Suspendierung, die ein Monat dauerte, beim Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde eingebracht, die noch anhängig ist. Der Polizeijurist sagte am Dienstag er werde seinen Dienst weiterhin korrekt und unbeeinflusst versehen. "Nach Vereinbarung mit dem Herrn Polizeidirektor werde ich keine Glücksspielakte mehr bearbeiten und bin darüber eigentlich sehr froh." Mayr sagte zur APA, dass die vorläufige Suspendierung von Winkler keine überzogene Vorgangsweise gewesen sei. "Ein Teil der Vorwürfe ist entkräftet worden. Er ist jetzt als Strafreferent tätig, macht aber nichts im Glücksspielbereich, da noch ein Strafverfahren anhängig ist. Das Disziplinarverfahren läuft noch." Vom
Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) und von der Disziplinarkommission wurde der Verdacht in den Raum gestellt, dass Winkler wissentlich und ohne ausreichende Begründung fortlaufend Beschlagnahmen von Glücksspielautomaten, die zuvor von Finanzbehörden vorläufig beschlagnahmt worden wären, wider besseren Wissens und offenbar aufgrund eines Naheverhältnis zu Betreibern von Glücksspielautomaten nicht angeordnet hätte. Laut Berufungskommission scheint allerdings nur ein einziger, die Verdachtslage untermauernder Bescheid auf. "Gerade bei diesem Bescheid vom 5. Dezember 2011 kann von einer nicht ausreichenden rechtlichen Begründung tatsächlich nicht die Rede sein", so die Berufungskommission.

Kein dringender Tatverdacht gegen Winkler

Weitere Bescheide, die geeignet wären, den Verdacht gegen den Juristen zu stützen, "liegen bis dato nicht vor", stellte die Kommission fest. Vage Hinweise auf mögliche Unzukömmlichkeiten bei der Kontrolle von Glücksspielautomaten reichten im Augenblick über bloße Vermutungen nicht hinaus. Die Kommission wies darauf hin, dass auch das OLG Linz keinen dringenden Tatverdacht gegen Winkler erkennen konnte. Da ja auch die Telefonüberwachungen und Hausdurchsuchungen als rechtswidrig erklärt worden seien, "fallen all jene Verdachtsmomente (Nähe zur Glücksspielszene) weg, die die Disziplinarkommission aus den Protokollen der Telefonüberwachung abzuleiten vermeinte". Winkler hatte im April der APA erklärt, die Staatsanwaltschaft habe nachweislich falsche Informationen erhalten, um zu einer Telefonüberwachung und Hausdurchsuchung zu kommen. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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