Die Frage in dem Prozess drehte sich darum, ob der Beschuldigte das mittlerweile zehnjährige Mädchen tatsächlich regelmäßig geschlagen hatte. Der Angeklagte gestand drei Ohrfeigen ein.
Vater schlug Tochter "nur" dreimal
Zweimal habe seine Tochter ein Spielzeug gestohlen und einmal sei sie von einem älteren, unbekannten Mann nach Hause gebracht worden, nachdem sie zuvor mit erwachsenen Männern auf WhatsApp am Handy kommuniziert hätte, rechtfertigte der Angeklagte die "Watschn". "Sonst habe ich sie niemals geschlagen", beteuerte er. Warum dann bei einer amtsärztlichen Untersuchung Hämatome festgestellt wurden, fragte der vorsitzende Richter Aleksandar Vincetic. "Alle Kinder haben Hämatome. Ich weiß nicht woher", lautete die Antwort.
Schreie aus der gemeinsamen Wohnung
Ob denn eine Ohrfeige eine richtige Erziehungsmethode sei, wollte der Richter wissen. "Nein", antwortete der gebürtige Bosnier, der in der Stadt Salzburg wohnt. Er wurde von einem Nachbarn belastet. Dieser erklärte, das Mädchen habe ihm heuer drei oder viermal erzählt, sie würde von ihrem Vater geschlagen. "Gesehen habe ich das aber nicht", so der Zeuge. Er habe auch des Öfteren in der Nacht Schreie aus der Wohnung der beiden gehört. Das mutmaßliche Opfer hatte gegenüber der Polizei ebenfalls von Schlägen gesprochen. Bei der kontradiktorischen Vernehmung nahm sie die belastenden Angaben jedoch zurück. Unmittelbare Tatzeugen gab es nicht. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgegeben hat. (APA)
(Quelle: salzburg24)