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Verkehrsregeln für E-Bikes in Europa unterschiedlich

Veröffentlicht: 17. Mai 2018 11:26 Uhr
Wer sein E-Bike mit in den Urlaub nimmt, der sollte sich gut über die Bestimmungen im jeweiligen Land informieren. Die Vorschriften innerhalb Europas unterscheiden sich nämlich oft voneinander, informiert der ÖAMTC. Das solltet ihr dabei beachten.
Jacqueline Winkler

Eine vom ÖAMTC initiierte FIA-Umfrage unter den Partnerclubs bringt nun Klarheit. "Während in Österreich E-Bikes bis 600 Watt 'stark' sein dürfen, ist die Motorleistung in den meisten anderen Ländern mit 250 Watt gedeckelt", sagt Juristin Verena Pronebner. "Es kann daher passieren, dass österreichische Radler mit zu starken Rädern im Ausland unterwegs sind." Sie rät: "Wer mit seinem E-Bike verreisen möchte, sollte sich vorab informieren, welche Bestimmungen hinsichtlich (Moped-) Führerschein, Helmpflicht, Zulassung, Versicherungspflicht und Radwegbenützung gelten."

Die Grafik zeigt die Bestimmungen in Europa. Foto: ÖAMTC Salzburg24
Die Grafik zeigt die Bestimmungen in Europa. Foto: ÖAMTC
Die Grafik zeigt die Bestimmungen in Europa. Foto: ÖAMTC

Maximaltempo in Europa meist bei 25 km/h

Die Motorleistung von E-Bikes darf in Österreich bis zu 600 Watt betragen. Erst bei höherer Leistung gilt es als Moped – mit strengeren Gesetzen wie Ausweis- und Helmpflicht. "Damit verfügt Österreich im europäischen Vergleich über die höchste Toleranzgrenze", weiß die Expertin. In vielen anderen Ländern, darunter Deutschland, Tschechien, Slowenien, Kroatien und Italien liegt die maximale Leistung bei 250 Watt. "Übereinstimmung gibt es bei den befragten Ländern in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit: Diese liegt bei 25 km/h", stellt die Juristin klar. "Für E-Bikes mit höherer Motorleistung und/oder Geschwindigkeit gelten in allen Ländern strengere Bestimmungen."

Ab wann das E-Bike als Moped gilt

In Deutschland beispielsweise gelten Elektro-Räder mit mehr als 250 Watt als Moped und unterliegen der "kleinen Zulassung". Demzufolge würde man Typengenehmigung, Haftpflichtversicherung und Kennzeichentafel benötigen. "Aufgrund internationaler Abkommen und mangels Bestrafungen ist davon auszugehen, dass Österreicher mit einem österreichischen E-Bike trotzdem ohne Kennzeichen in Deutschland fahren dürfen", sagt Pronebner. "Voraussetzung ist allerdings, dass das Rad verkehrssicher und versichert ist."

Expertin rät zu Privathaftpflicht

"Wer mit einem hierzulande zulassungsfreien Elektrorad über 250 Watt ins Ausland fahren möchte, ist gut beraten, eine Privat-Haftpflichtversicherung zu besitzen und einen entsprechenden Nachweis auf der Reise mitzuführen", erläutert Pronebner. "Eine solche ist in den meisten Haushaltsversicherungen inkludiert – ein Blick auf den Geltungsbereich lohnt sich."

(Quelle: salzburg24)

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