Die Höchstrichter stellen fest, dass die Einhebung eines Unkostenbeitrages für den Besuch bestimmter Kurse verfassungswidrig ist. Lehrveranstaltungen, die Teil des Regelstudiums sind, müssen für die Studierenden so wie das Studium an sich ohne Studienbeiträge zugänglich sein. 2.500 Studierende etwa haben von nun an Rechtssicherheit darüber, dass sie nichts für den Besuch der Repetitorien bezahlen müssen.
Sprachkurse und Co. künftig gratis?
Die Erkenntnis lege aber laut VSStÖ ebenso nahe, dass sämtliche Lehrveranstaltungen, für die eine Kostenpflicht vorgesehen ist, zukünftig kostenlos abgehalten werden müssten. Darunter würden etwa auch universitäre Sprachkurse fallen. "Wir wollen eine Hochschullandschaft, in der alle Studierenden, unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten unter denselben Bedingungen Wissen erwerben können“, fühlt sich VSStÖ-Streitführer Neugebauer nach der Entscheidung bestätigt.
VSStÖ streitet seit über drei Jahren
Der Anlassfall liegt nun bereits fast dreieinhalb Jahre zurück. Im Oktober 2013 trat eine Verordnung des Rektorats der Universität Salzburg in Kraft, die für den Besuch von Repetitorien an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine Gebühr von 20 Euro pro Semesterstunde festlegte. Die im Laufe des Studiums dadurch entstehenden Kosten belaufen sich auf mehrere hundert Euro. Erst, nachdem Gespräche mit der Universitätsleitung kein positives Ergebnis brachten, entschied sich Neugebauer dazu, das langwierige Verfahren zu beginnen.
(Quelle: salzburg24)