Bürgerbegehren

Weiterer Rückschlag für Mönchsberggaragen-Gegner

Veröffentlicht: 30. April 2021 07:36 Uhr
Das Bemühen um ein Bürgerbegehren gegen den Ausbau der Salzburger Mönchsberggarage entwickelt sich allmählich zum Kampf gegen die Windmühlen der Bürokratie: Die Hauptwahlbehörde der Stadt Salzburg hat am Donnerstagnachmittag auch in der zweiten Sitzung keine Entscheidung über die Zulassung des Antrags gefällt.

Wurde vor fünf Wochen noch ein falsches Datum in einem Begleitschreiben bemängelt, war es heute die Frage, ob eine "Plattform" überhaupt einen Antrag einbringen darf.

Plattform stellt Antrag

Denn laut Salzburger Stadtrecht kann der Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens "von einer Person gestellt werden, die am Tag der Einbringung des Antrages zur Wahl des Gemeinderates berechtigt ist." Tatsächlich gestellt wurde dieser allerdings im vorliegenden Fall von der "Plattform Lebendiges Salzburg" und ist von zwei Personen unterschrieben.

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Darauf aufmerksam gemacht wurde die Wahlbehörde von Juristen des Landes Salzburg. Ihnen war die Sache zur Prüfung vorgelegt worden, weil sich in der ersten Sitzung am 26. März herausgestellt hatte, dass in einem Begleitschreiben zum Antrag auf das "Salzburger Stadtrecht 1955" verwiesen wurde - tatsächlich muss es aber "1966" heißen. "Ein Tippfehler", so die Plattform. Die Landesjuristen wiesen nun in ihrer Stellungnahme auf den möglichen anderen Formalfehler hin: "Es wird sohin zu beurteilen sein, wer den Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens gestellt hat."

Gutachten soll eingeholt werden

Daher entschied die Hauptwahlbehörde am Donnerstag, sich nochmals zu vertagen und ein verfassungsrechtliches Gutachten einzuholen. Dieses soll klären, ob der Antrag durch einen Verein oder eine Einzelperson eingebracht wurde. Außerdem soll geprüft werden, ob die konkrete Fragestellung des Bürgerbegehrens so zulässig ist.

Nicht unwesentliches Detail am Rande: Wie die Stadt-SPÖ nach der Sitzung informierte, sei mittlerweile klar, dass der ursprünglich bemängelte Fehler - das Stadtrecht war im Begleitschreiben zum Antrag mit falscher Jahreszahl angeführt worden - keine Bedeutung für die Entscheidung der Hauptwahlbehörde hat.

Mönchsberggarage soll erweitert werden

Die Salzburger Parkgaragengesellschaft (60 Prozent Stadt, 40 Prozent Land Salzburg) möchte die bestehende Garage im Berg um 650 auf rund 2.000 Stellplätze erweitern und will dafür etwa 30 Millionen Euro investieren. Das Baubewilligungsverfahren steht dabei kurz vor dem Abschluss. Einzig der Naturschutzbescheid fehlt noch.

Plattform sammelt Unterschriften gegen Ausbau

Die "Plattform Lebendiges Salzburg" hat seit vergangenem Herbst über 3.000 Unterschriften gesammelt und am 10. März Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) - einem Befürworter des Garagenausbaus - übergeben. Darin fordern die Unterzeichner die Abhaltung eines Bürgerbegehrens, dessen Ergebnis laut Salzburger Stadtrecht für die Politik aber rechtlich gar nicht bindend ist.

(Quelle: apa)

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