Abstimmung zu Verkehrsprojekt

Stimmkarten für S-Link-Befragung ab heute erhältlich

Veröffentlicht: 14. Oktober 2024 08:55 Uhr
Die Volksbefragung zum S-Link findet am 10. November 2024 statt. Ab heute startet in der Stadt Salzburg die Ausgabe der Stimmkarten.

Wie es mit dem Salzburger Verkehrsprojekt S-Link weitergeht, darüber können die Menschen aus dem Flachgau, Tennengau und der Stadt Salzburg am 10. November bei einer Bürgerbefragung abstimmen. In der Landeshauptstadt startet ab heute die Ausgabe der Stimmkarten, so die Stadt Salzburg. Stimmberechtigte Salzburgerinnen und Salzburger können ihre Stimmkarte ab heute, 7.30 Uhr, im Schloss Mirabell beantragen und auch gleich vor Ort ihre Stimme abgeben.

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Die Stimmkarten werden im Raum neben dem Stadtservice (Passamt 2) ausgestellt. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag jeweils von 7.30 Uhr bis 16 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 13 Uhr. Die letzte Möglichkeit, eine persönlich beantragte Stimmkarte im Schloss Mirabell abzuholen, ist der 7. November 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Stimmkarten auch schriftlich oder online beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Welche Daten sind beim schriftlichen Antrag nötig?

  • Familienname und Vorname
  • Geburtsdatum
  • persönlicher Code lt. amtlicher Wahlinformation, die etwa 3 Wochen vor der Abstimmung ausgeschickt wird oder Angabe der Passnummer (alternativ Übermittlung einer Reisepassablichtung),
  • Telefonnummer für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Stimmkartenanforderung,
  • Adresse, wohin die Stimmkarte gesendet werden soll

Wer ist bei der Bürgerbefragung zum S-Link stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle Personen, die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (12. September 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg.

EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Salzburg sind diesmal, da es sich um eine Volksbefragung handelt – anders als bei der Bürgerbefragung zum S-LINK in der Stadt Salzburg im Jahr 2023 –, nicht stimmberechtigt. Grund dafür ist, dass die Bürgerbefragung nach dem Salzburger Stadtrecht erfolgte, bei der Volksbefragung aber nach dem Salzburger Volksbefragungsgesetz die Salzburger Landtagswahlordnung anzuwenden ist.

Fragestellung zum S-Link

Die Fragestellung steht seit August fest und lautet:

"Soll das Land Salzburg darauf hinwirken, dass im Interesse der Verkehrsentlastung die Verlängerung der Lokalbahn bis Hallein (S-LINK) als Teil einer Mobilitätslösung, die auch eine Stiegl- und eine Messe-/Flughafenbahn vorsieht, umgesetzt wird?"

Im Abstimmungslokal sind für die Ausübung des Stimmrechts folgende Dokumente nötig: Personalausweis oder Reisepass oder Führerschein, überhaupt alle amtlichen Lichtbild-ausweise, aus der die Identität einwandfrei ersichtlich ist.

(Quelle: salzburg24)

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Von SALZBURG24 (alb)
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