200 Mitarbeiter

Winterdienst der Stadt Salzburg im Einsatz

In der Stadt Salzburg stehen insgesamt 200 Mann und etwa 70 Fahrzeuge abrufbereit, um dem Schnee auf den Straßen den Kampf anzusagen. 
Veröffentlicht: 27. November 2018 09:31 Uhr
Der erste Schneefall des Winters kam für einige überraschend, nicht aber für den städtischen Winterdienst: Verstärkt durch private Kräfte stehen am Bauhof der Stadt Salzburg bis zu 200 Mann und etwa 70 Fahrzeuge abrufbereit.

Die Fahrzeugpalette reicht vom splittstreuenden Lkw bis zur selbstfahrenden Schneefräse für Rad- und Gehwege. Für den bevorstehenden Winter liegen im Bauhof und im Silo P+R Süd ca. 1.400 Tonnen Salz und etwa 1.500 Tonnen Streusplitt auf Lager, um jederzeit die Sicherheit auf den Straßen für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können.

Schneeräumung nach Prioritätenliste

Die Schneeräumung folgt nach einer festgelegten Prioritätenliste: Zuerst werden die Obus-Strecken von Schnee und Eis befreit sowie die Hauptstraßen (Bundes- und Landesstraßen) geräumt. Danach stehen Nebenstraßen, Fußgängerzonen und Bergstrecken (Mönchsberg, Kapuzinerberg, Heuberg und Kühberg) auf dem Programm. Überdies werden Radwege, Brücken und Stege geräumt und für die sichere Benutzung bestreut. Seit dem vergangenen Winter werden zudem die durch die Stadt führenden Fahrrad-Achsen verstärkt betreut.

Nicht überall kommt Salz zum Einsatz

Aus Umweltschutzgründen kommt Salz bzw. Sole (Feuchtsalz) nur auf den Straßen mit öffentlichem Personenverkehr sowie auf Bundes- und Landesstraßen zum Einsatz. Mit Sole, einem Gemisch aus Salz und Wasser, kann schneller und dauerhafter enteist werden. Drei städtische Lkw sind mit den nötigen Mischanlagen ausgerüstet. Verwendet wird rückstandsfreies Siedesalz, das sich durch besondere Reinheit auszeichnet und mithilft, die Staubbelastung in der Stadt gering zu halten. Grundsätzlich gilt in der Stadt ein Verbot der Streuung von Salz oder anderen Auftaumitteln, um eben die Umwelt nicht zu sehr zu belasten.

Eigentümer müssen Gehsteig räumen

Nicht nur die Stadt ist verpflichtet, den Schnee wegzuräumen und für sichere Wege zu sorgen. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften müssen laut Straßenverkehrsordnung in der Zeit von 6 bis 22 Uhr „ihren“ Gehsteig räumen und mit Splitt bestreuen – das gilt auch für den Gehsteigbereich bei Bushaltestellen entlang der Liegenschaftsgrenze. Gehsteiglose Straßen entlang der Grundgrenze müssen auf einen Meter Breite geräumt und bestreut werden.

(Quelle: salzburg24)

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