Stadt

Winterdienst hat lange Nacht hinter sich

Pünktlich mit den ersten Schneeflocken starteten der Winterdienst seinen Einsatz.
Veröffentlicht: 03. Jänner 2017 12:11 Uhr
Wenn der Schnee fällt, sind die Räumdienste gefordert. Aber wie viele Einsatzkräfte sind unterwegs, wo wird zuerst geräumt und wozu bin ich als Eigenheimbesitzer verpflichtet? Hier gibt es die Infos dazu.
SALZBURG24 (Florian Gann)

Der Schneefall war angekündigt, am Montag, 2. Jänner, 18 Uhr, verließen 14 Streufahrzeuge den Bauhof der Stadt. Ihr erster Auftrag: Die Fahrbahnen der Öffis sowie die Hauptstraßen zu sichern. Um 1 Uhr Früh hieß es schließlich Einsatz für die ganze Mannschaft. Ab nun waren zusätzlich 17 private Partner der Stadt mit Pflügen, teils mit Streufunktion, auf den Straßen unterwegs. Und während die Stadt schlief, hatten die rund 100 Männer bis 7 Uhr die Straßen für den Früh-Verkehr bestens präpariert, wie die Stadt in einer Aussendung mitteilte.

So läuft die Schneeräumung ab

Die Schneeräumung erfolgt stets nach einer festgelegten Prioritätenliste. Zuerst werden die Obusstrecken von Schnee und Eis befreit sowie die Hauptstraßen (Bundes- und Landesstraßen) mit Splitt bestreut. Danach stehen Nebenstraßen, Fußgängerzonen, Bergstrecken (Mönchsberg, Kapuzinerberg, Heuberg, Kühberg) und die Geh- und Radwege auf dem Programm.

Die verschiedenen Wege werden nach einer Prioritätenliste abgearbeitet./Stadt Salzburg/Killer Salzburg24
Die verschiedenen Wege werden nach einer Prioritätenliste abgearbeitet./Stadt Salzburg/Killer

Salz nur auf Obusstrecken

Aus Umweltschutzgründen kommt nur auf den Obusstrecken Salz zum Einsatz. Bewährt hat sich dabei die Feuchtstreuung: Salz und Wasser werden zu Sole gemischt, die insbesondere an exponierten Stellen zum Einsatz kommt. Damit kann schneller und dauerhafter enteist werden. Drei städtische Lkw sind mit den nötigen Mischanlagen ausgerüstet. Verwendet wird rückstandsfreies Siedesalz, das sich durch besondere Reinheit auszeichnet und mithilft, die Staubbelastung in der Stadt gering zu halten.

Auch Eigenheimbesitzer müssen schaufeln

Nun müssen Straßenränder, Wege, Brücken, Stiegen und vieles mehr von den Bauhof-Mitarbeitern händisch freigeschaufelt und mit Splitt bestreut werden, um zu verhindern, dass hier Eis oder harte Schnee-Brocken die Sicherheit gefährden. Eine extrem kräfteraubende Tätigkeit, wie alle wissen, die selbst schaufeln müssen. Und das sind gar nicht so wenige: Denn bei Schneefall ist nicht nur die Stadt Salzburg zur Schneeräumung verpflichtet, auch Private müssen den gesetzlichen Bestimmungen nachkommen. Laut § 93 StVO haben EigentümerInnen von Liegenschaften dafür zu sorgen, dass zwischen 6 Uhr und 22 Uhr der Gehsteig in der gesamten Breite entlang des Grundstücks gereinigt und bei Schnee und Eis bestreut ist. Wenn kein Gehsteig vorhanden ist, ist die angrenzende Straße in der Breite von einem Meter vom Eigentümer zu betreuen. Hier werden die Anrainerpflichten umfassend erklärt.

(Quelle: salzburg24)

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