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Zehn Aberkennungs-Bescheide an Doppelstaatsbürger in Salzburg verschickt

Veröffentlicht: 23. November 2017 13:34 Uhr
Im Bundesland Salzburg wurden bisher rund zehn Bescheide zur Aberkennung der Doppelstaatsbürgerschaft an österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger verschickt. Feststellungsverfahren sind dort rund 800 im Gange. Noch keine Bescheide gibt es in Kärnten, dort laufen derzeit 60 Feststellungsverfahren.
Jacqueline Winkler

Im September wurden rund 1.600 Personen im Bundesland Salzburg eruiert, die zugleich österreichische wie türkische Staatsbürger sind. Nach einer Vorbeurteilung aufgrund der Aktenlage seien rund 800 Feststellungsverfahren eingeleitet worden, sagte Michael Bergmüller, Leiter des Referats Wahlen und Sicherheit des Landes Salzburg, am Donnerstag zur APA. Bei diesen Personen sei kein Rechtsgrund für eine Doppelstaatsbürgerschaft erkennbar gewesen. Falls sie die Verdachtsmomente nicht anhand von Unterlagen entkräften können, wird die Österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt.

Zehn Aberkennungs-Bescheide verschickt

Versandt wurden bisher rund zehn Aberkennungs-Bescheide. "Wir haben teilweise Rückscheine erhalten. Erst wenn die Zustellung des Bescheides erwiesen ist, ist der Bescheid auch erlassen", erklärte Bergmüller. Die Beschwerdefrist dauere vier Wochen, zwei Beschwerden seien bereits eingegangen. Mit Hochdruck werde an den Verfahrensabschlüssen gearbeitet, was aber aufgrund der Anzahl noch einige Monate in Anspruch nehmen werde.

60 mögliche illegale Doppelstaatsbürgerschaften in Kärnten

In Kärnten gibt es in der Frage möglicher illegaler türkischer Doppelstaatsbürgerschaften im gesamten Bundesland 60 Verdachtsfälle; das gab das Land bereits Anfang November bekannt. Gegen diese 60 Personen wurden Feststellungsverfahren eingeleitet. Wie ein Sprecher von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) am Donnerstag auf APA-Anfrage sagte, seien diese Verfahren noch im Laufen. Kaiser hatte bereits betont, dass bei Personen, die sich illegal die österreichische Staatsbürgerschaft angeeignet haben, "unverzüglich die Aberkennung" einzuleiten sei.

(APA)

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(Quelle: salzburg24)

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