Diese Haupt-Anmeldezeit läuft bis einschließlich 14. März. Darüber informiert die Stadt Salzburg in einer Presseaussendung.
Was für die Anmeldung benötigt wird
Die Anmeldung zum Kindergartenbesuch ist in diesem Zeitraum montags 14.00 bis 17.00 Uhr und freitags 8.00 bis 11.00 Uhr, für den Hort ebenfalls montags 14.00 bis 17.00 Uhr und freitags 14.00 bis 16.00 Uhr möglich – jeweils direkt in der gewünschten Betreuungseinrichtung.
Bitte vorher telefonisch einen Termin mit der Leiterin des gewünschten Kindergartens/Hortes vereinbaren, auch die Vor-Anmeldung über die Stadt Salzburg-Homepage www.stadt-salzburg.at/Kinder ist möglich. Dort sind auch alle städtischen Kindergärten und Horte mit Adressen und Telefonnummern aufgelistet. Zur Anmeldung bitte das Kind, die Geburtsurkunde, Impfnachweise und Meldeschein des Kindes sowie Meldeschein und eventuell Arbeitsbestätigung der/des Erziehungsberechtigten mitbringen.
Ab 4 Jahren möglich, ab fünf verpflichtend
Grundsätzlich aufgenommen in den Kindergarten werden Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben. Für Kinder, die zwischen dem 1. September 2007 und 31. August 2008 geboren sind und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg haben, ist der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ab 9. September 2013 verpflichtend.
Ein Einstieg in den Kindergarten oder Hort ist auch während des Jahres jederzeit möglich.
(Quelle: salzburg24)