Der Almkanal wird von zahlreichen Salzburgerinnen und Salzburgern im Sommer als Möglichkeit zum Verweilen und zur Abkühlung genutzt. Für Rätselraten sorgte in den vergangenen Tagen ein Zaun, der im Bereich des Kraftwerks Pulvermühle im Salzburger Stadtteil Riedenburg errichtet wurde.
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Ziegengehege bei Wasserkraftwerk am Almkanal
Dort, wo sonst badende Menschen in der Sonne verweilen, ist innerhalb kurzer Zeit ein eingezäuntes Gehege entstanden, in dem nun Ziegen untergebracht sind. Der Grund gehört der Scaletta Immobilien GmbH, das Wasserkraftwerk Pulvermühle betreibt Stiegl, wie seitens Stiegl am Montag auf SALZBURG24-Anfrage mitgeteilt wurde.
Lösung für alle Beteiligten angestrebt
Am Almkanal im Bereich des Kraftwerks Pulvermühle gebe es immer wieder Beschwerden von Anrainer:innen, vor allem in Bezug auf Lärmbelästigung und Müll von badenden Menschen. Die Ziegen vor Ort sorgen für zusätzliche Aufregung. Man sei hier um eine Lösung bemüht, die alle Seiten zufriedenstellen soll. Das Baden im Bereich des Kraftwerks ist jedenfalls verboten.
Behördliche Prüfung: Zaun muss weg
Vor Ort wurde eine Ruhe- und Respektzone für die Nachbarn eingerichtet. Die Ziegen sollen nur zwischenzeitig am aktuellen Gelände verbleiben und demnächst auf die Wiese der Pulvermühle übersiedeln. Ein großer Teil der Wiese bleibe für die Öffentlichkeit zugänglich. Zusätzlich würden noch Hinweisschilder, wofür die Wiese nutzbar ist und wofür nicht, aufgestellt.
"Eine behördliche Prüfung hat ergeben, dass es sich um einen nicht bewilligten Eingriff handelt", teilte Planungs- und Verkehrsstadträtin Anna Schiester (Bürgerliste) am Abend gegenüber SALZBURG24 mit. Bauliche Maßnahmen seien ohne naturschutzrechtliche Bewilligung gesetzt worden. "Die Stadt hat daher die Entfernung der Anlagen angeordnet und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands eingefordert oder, wenn dies nicht möglich ist, den geschaffenen Zustand in einer Weise abzuändern, dass den Interessen des Naturschutzes möglichst weitgehend Rechnung getragen wird." Die Betroffenen seien darüber informiert worden und können laut Schiester im Rahmen des laufenden Verfahrens Stellung nehmen.
(Quelle: salzburg24)