Laut AGES wird der Flachgau und die Stadt Salzburg am Freitag (27. Jänner) vom Gesundheitsministerium zum Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgeweitet. "Das bedeutet, dass für Betriebe und Hobbyhaltungen mit 50 und mehr Tieren bis auf Weiteres Stallpflicht herrscht. Betriebe unter 50 Tiere müssen besondere Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Jedenfalls muss der Kontakt zu anderen Wildvögeln unterbunden werden", so Landesveterinär Josef Schöchl in einer Aussendung am Donnerstag.
Geflügelpest-Ausbruch in Braunau
Die AGES hatte Mitte Jänner einen Ausbruch von Geflügelpest auf einem Betrieb im Bezirk Braunau in Oberösterreich nahe der Grenze zu Salzburg bestätigt. "Dementsprechend muss, neben einer Schutz- auch eine Überwachungszone angeordnet werden. In dieser Zone liegen sechs Flachgauer Gemeinden", gab Schöchl damals bekannt.
Die Anordnungen im Überblick
- Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern (zum Beispiel in Ställen), dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße. Das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung innerhalb der Überwachungszone grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt.
- Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht oder daraus entfernt werden.
- Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (zum Beispiel Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
- Eine erhöhte Sterblichkeit von Geflügel am Betrieb beziehungsweise ein festgestellter Leistungsabfall in der Herde ist unmittelbar an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
- Alle Fahrzeuge, die den Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
- Tierschauen, Wettbewerbe oder Messen mit Geflügel sind untersagt.
(Quelle: salzburg24)