Ungetrübter Badespaß

Überall freier Zugang zu Salzburgs Seen?

Veröffentlicht: 18. August 2020 13:05 Uhr
Salzburgs Seenlandschaft punktet mit ihrer reizvollen Umgebung und einer Top-Wasserqualität. Doch zur Abkühlung schnell in einen See zu springen und ein paar Bahnen zu schwimmen, ist nicht überall möglich. Denn nicht jeder Seezugang ist auch öffentlich zugänglich. Deshalb will die Salzburger SPÖ dieses Recht in der Landesverfassung verankern.

Was haben der Obertrumer See, der Mattsee, Fuschlsee, Prebersee, Wolfgangsee und Zeller See gemeinsam? Mehr als die Hälfte der Ufer sind in privater Hand und oftmals nicht öffentlich zugänglich. Das ergab die Beantwortung einer SPÖ-Anfrage an die Salzburger Landesregierung aus dem Jahr 2019. "Unsere Seen gehören uns allen und dürfen nicht das Privileg ein paar weniger sein", erklärt Salzburgs SPÖ-Chef David Egger.

Freie Seeufer sollen geschützt werden

Einer Recherche des mittlerweile wieder eingestampften Addendum-Magazins hat gezeigt, dass die öffentlichen Seezugänge in anderen Bundesländern Österreichs sogar noch geringer ausfallen, etwa am Wörthersee. Eine solche Entwicklung wolle der Salzburger SPÖ-Chef vermeiden. Egger schlägt daher vor, die Erhaltung der freien Seezugänge in Artikel 9 des Landes-Verfassungsgesetzes als "Aufgabe und Zielsetzung des staatlichen Handelns des Landes" zu verankern: "Unser Land lebt von seiner landschaftlichen Schönheit und unsere Seen sind zu wertvoll dafür, dass es irgendwann einmal – wie schon jetzt am Attersee oder am Wörthersee – kaum noch öffentliche Bademöglichkeiten gibt."

SPÖ, David Egger, Arne Müseler
Salzburgs SPÖ-Chef Egger will das Recht auf freien Zugang zu den Seen in die Landesverfassung zu schreiben. 

Jeder Meter Seeufer, der aktuell frei zugänglich ist, solle auch in Zukunft frei zugänglich bleiben. Für Eggers Vorschlag ist im Salzburger Landtag eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

Bundesforste betreuen viele Seen

Die meisten Seen in Österreich werden von Österreichischen Bundesforsten (ÖBf) betreut. Sie sind verfassungsmäßig dazu verpflichtet, diese zu erhalten oder im Fall eines Verkaufs den Erlös "zum Ankauf neuer Seeuferflächen oder Seen oder zur Erhaltung oder Verbesserung der Substanz von Seeuferflächen oder Seen zu verwenden." Ein solcher See kann grundsätzlich von jedem öffentlichen Grund aus betreten werden, schreiben die Bundesforste auf ihrer Homepage. Der Zugang zu allen ÖBf-Naturbadeplätzen ist kostenlos.

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Demnach sind Naturschutzzonen, wie etwa Schilfgürtel, davon ausgenommen, wie auch Privatgrundstücke. Doch nicht nur Privatgrund oder natürliche Gegebenheiten versperren der Allgemeinheit den Zugang zu den Seen. Denn sie bieten auch zahlreichen Pflanzen- und Tierarten einen unersetzlichen Lebensraum. "Diese besonderen Ökosysteme gilt es auch für die nächsten Generationen zu schützen", erklärt Georg Schöppl von den Bundesforsten. "Eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung hat daher für uns höchste Priorität." Somit scheint eine lückenlose Uferbebauung grundsätzlich kein Thema zu sein.

Die Seegrundstücke werden jedoch nicht ausschließlich von den Bundesforsten an Privatpersonen verpachtet, auch die Gebietskörperschaften beteiligen sich laut Addendum am Geschäft. Das Land Salzburg etwa verpachtet demnach hunderte Grundstücke an Seeufern an Private.

Wie Gemeinden den Seezugang nutzen

Im Land Salzburg werden zwei Seen zum Teil von den ÖBf betreut: Zum einen gibt es am Hintersee zwei Badeplätze und zum anderen gehört am Wolfgangsee nur der westliche Salzburger Part zu den ÖBf. Mehr als die Hälfte aller ÖBf-Naturbadeplätze liegt in Oberösterreich. Allein zwölf solcher Plätze gibt es am Attersee im Salzkammergut. Mit über 46 Quadratkilometern Wasserfläche ist er auch der größte ÖBf-See.

SB: Zinkenbachspitz am Wolfgangsee, Naturbadeplatz, Badestelle, Seezugang ÖBf-Archiv/W. Simlinger
Das Zinkenbachspitz am Wolfgangsee gehört zu den Österreichischen Bundesforsten.

Seeufergrundstücke besitzen die Bundesforste eigenen Angaben zufolge insgesamt nur sehr wenige. Der überwiegende Teil davon stehe bereits heute als frei zugänglicher Naturbadeplatz zur Verfügung oder wird Gemeinden und Tourismusverbänden zur Nutzung als öffentliche Promenaden, Parks oder Strandbäder überlassen.

Vorbild Deutschland?

Aber zurück zum Vorschlag von Salzburgs SPÖ-Chef: Als Vorbild sieht Egger hier Deutschland, denn bei unseren Nachbarn in Bayern gilt der freie Seezugang für alle seit jeher als Grundrecht. "Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten", steht in Artikel 141 Absatz 3 der bayerischen Landesverfassung wörtlich geschrieben.

Unterschiede im "Gemeingebrauch"

Prinzipiell besteht das Recht für die Allgemeinheit, an jeder Uferstelle baden zu dürfen. Aber wer in einem See in Österreich baden darf, hängt davon ab, wem der See gehört. Bei öffentlichen Gewässern gilt der sogenannte "große Gemeingebrauch". Das heißt, hier darf gebadet, getaucht und gewaschen werden. So ist es auch erlaubt, die Eisdecke zu benutzen und sein Vieh zu tränken. Die Formulierung entstammt dem Wasserrecht aus dem 19. Jahrhundert, als man das Gut für sich und das Vieh nutzen durfte. Allerdings bedeutet das nicht, dass man das auch an jeder Uferstelle tun darf. Seegrundstückbesitzer haben das Recht, den Zutritt zum Wasser auf ihrem Stück Land einzuschränken.

Anders ist die Lage bei Seen in Privatbesitz. Hier gilt der "kleine Gemeingebrauch", welcher sich nur auf Trinken und Schöpfen beschränkt. Schwimmen lassen muss man dort niemanden, wie etwa beim Mondsee (OÖ), der Nicolette Waechter gehört, die den See von ihren Vorfahren geerbt hat. Und der Neusiedler See im Burgenland gehört der Familie Esterhazy.

Egger: "Bestehende freie Seezugänge sichern"

Auch wenn sich die Situation im Bundesland Salzburg noch nicht so dramatisch zeige wie in anderen Bundesländern, zieht Egger in Erwägung, dass private Grundstücke vom Land zurückgekauft und für die Bevölkerung zugänglich gemacht werden sollen: "Am wichtigsten ist es jedenfalls, die bestehenden freien Seezugänge zu sichern", sagt Egger.

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Im Frühjahr dieses Jahres teilte das Büro von Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) übrigens mit, dass eine etwaige Begrenzung des Seezugangs aufgrund der allgemeinen gesundheitlichen Situation erforderlich sein könnte. Bei einer allfälligen neuen Coronavirus-Infektionswelle müsse man die Situation neu bewerten. Was die Strandbäder der Gemeinden betreffe, so würden diese auch in den Verantwortungsbereich der Gemeinden fallen.

(Quelle: salzburg24)

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