Für Blechkolonnen auf Salzburgs Straßen dürfte am Mittwoch der Start in die Herbstferien sorgen. Eine Woche lang – bis zu Allerseelen – ist schulfrei.
Volle Straßen in Salzburg
Doch noch davor findet am Dienstagabend das Champions League-Duell zwischen Salzburg und Chelsea statt. Aufgrund des erwarteten starken Fan-Zustroms ist vor allem auf der Westautobahn (A1) im Salzburger Stadtgebiet mit starkem Verkehr und Behinderungen zu rechnen.
Dazu kommt das tägliche Nadelöhr auf der Vogelweiderstraße und der Münchner Bundesstraße vor der Baustelle zwischen Auffahrt Salzburg-Mitte und der Grenze ins benachbarte bayerische Freilassing.
Streckensperre auf Salzburger Lokalbahn
Für den Umbau des Bürmooser Bahnhofs wird eine Teilstrecke der Salzburger Lokalbahn von Mittwoch bis 14. November gesperrt. Im Abschnitt zwischen Weitwörth-Nußdorf und Lamprechtshausen bzw. Bürmoos und Eching fahren während der Bauzeit keine Züge. Es wird ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet und der Regionalbus 880 von Oberndorf wird bis Weitwörth-Nußdorf verlängert. Für Fahrgäste von und nach Arnsdorf steht täglich (8 Uhr bis 19 Uhr) ein Shuttle-Bus zur Verfügung.
Ferienbeginn in Bayern
Auch unsere Nachbar:innen in Bayern starten am Samstag in die einwöchigen Herbstferien. Die Verkehrsclubs erwarten deshalb dichten Reiseverkehr auf Österreichs Transitstrecken, wie etwa der Salzburger Tauernautobahn (A10). Vom Reiseverkehr betroffen sind aber auch die Brennerautobahn und Fernpass-Strecke in Tirol. Der dichte Verkehr wird sich auch im Deutschen Eck auf den Autobahnen A8 und A93 bemerkbar machen.
Gleichzeitig enden am Wochenende die Herbstferien in sechs weiteren deutschen Bundesländern. Spätestens am Sonntagnachmittag ist daher auf einigen Reiserouten mit erhöhtem Rückreiseverkehr zu rechnen. Außerdem dürfte es zu Wartezeiten am Grenzübergang Walserberg kommen.
Winterreifenpflicht ab 1. November
Übrigens: Ab 1. November – also heute in einer Woche – gilt wieder die situative Winterreifenpflicht. Pkw dürfen bei winterlichen Fahrverhältnissen nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen vier Rädern Winterreifen montiert oder an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht sind.
Schneeketten sind allerdings nur dann anzubringen, wenn die Straße mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Fahrbahnoberfläche nicht beschädigt wird.
(Quelle: salzburg24)