Laut Bericht der Polizei haben Angehörige die Exekutive alarmiert, weil der Mann ihnen drohte. Beim Eintreffen der Beamten kam es zu einer Rangelei, im Zuge derer der 36-Jährige einem Polizisten "die Dienstwaffe entreißen und damit auf ihn schießen konnte", wie die Polizei mitteilt. Der Polizist erlitt Verletzungen am Arm. Daraufhin schoss sein Kollege auf den Mann und verletzte ihn dabei. Beide sind in unterschiedliche Spitäler gebracht worden.
Der Schusswaffengebrauch des Polizisten wird nun vom Landeskriminalamt Vorarlberg untersucht. Wie die Polizei schreibt ist das vom Innenministerium so geregelt.
In diesen Fällen dürfen Polizisten schießen
Wann Polizisten ihre Pistole einsetzen dürfen, regelt das Waffengebrauchsgesetz. In diesen Fällen ist der „lebensgefährdende Waffengebrauch“ demnach zulässig.
- Bei der Notwehr zur Verteidigung eines Menschen.
- Um eine Festnahme zu erzwingen oder eine Flucht zu verhindern. Das gilt allerdings nur, wenn die verfolgte Person entweder bei der Festnahme oder im Falle eines Entkommens eine Gefahr für andere Personen wäre. Und der oder die Verdächtige muss einer Straftat überführt oder dringend verdächtig sein, auf die mehr als ein Jahr Haft aussteht.
- Gleiches gilt für das Verhindern einer Flucht oder Festnahme eines Geisteskranken: Wenn die Person als allgemein gefährlich gilt, darf eine Schusswaffe eingesetzt werden.
- Schusswaffengebrauch wäre nach Gesetz auch zulässig, um einen Aufstand oder eine Aufruhr zu verhindern.
Polizisten müssen Waffengebrauch ankündigen
Wird tatsächlich zur Waffe gegriffen, müssen Beamte aber gewisse Dinge berücksichtigen. Sie müssen ihren Waffengebrauch ankündigen, ein Warnschuss zählt hier dazu und gilt nicht als "lebensgefährlicher Waffengebrauch". Die Waffe darf zudem nur verwendet werden, wenn Unbeteiligte nicht gefährdet werden. Hier gibt es eine Ausnahme: Um eine Menschenmenge von Gewalttaten abzuhalten und Personen unmittelbar dadurch gefährdet sind, darf auch zur Waffe gegriffen werden. Bei Notwehr sind die beiden ersten Punkte außer Kraft.
Zahlen des Innenministeriums aus dem Jahr 2019 zeigen, dass Polizisten in Österreich im Schnitt etwa 60 Mal zur Waffe greifen. Gegen Menschen richten sie diese höchstens fünf Mal pro Jahr.
1,08 Millionen Waffen in Österreich registriert
Kommt es bei einem Polizeieinsatz zu Schusswechseln, müssen die Schützen ihre Waffen nicht unbedingt illegal besitzen. 2019 etwa kauften die Österreicherinnen und Österreicher wieder mehr Waffen als noch im Jahr davor. Mit Ende 2019 waren im zentralen Schusswaffenregister 1,08 Millionen Waffen in privatem Besitz registriert.
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(Quelle: salzburg24)