Fragen und Antworten

Was ihr über den Handwerkerbonus wissen solltet

Malerarbeiten werden unter anderem durch den Handwerkerbonus gefördert. Was sonst noch, erfahrt ihr hier. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 17. Juli 2024 15:13 Uhr
Der Handwerkerbonus ist zurück – seit Anfang der Woche kann man die staatliche Förderung für Arbeitsleistungen von Fachbetrieben beantragen. Aber wer darf um den Bonus anfragen? Gibt’s eine Obergrenze? Und wann kommt das Geld zurück? Wir beantworten euch die wichtigsten Fragen.
Moni Gaudreau
  1. Was ist der Handwerkerbonus?
  2. Wer kann den Handwerkerbonus beantragen?
  3. Was wird gefördert?
  4. Wie hoch ist die Förderung?
  5. Wann kann ich den Handwerkerbonus beantragen?
  6. Wie kann man die Förderung beantragen?
  7. Wann kommt das Geld zurück?


Eure Wand braucht einen neuen Anstrich, die gekaufte Klimaanlage muss eingebaut werden oder ihr wollt eure Terrasse überdachen? Für eure Bauvorhaben in den eigenen vier Wänden gibt es seit heuer finanzielle Unterstützung vom Staat. Denn der Handwerkerbonus kann seit vergangenem Montag beantragt werden. Und mit über 7.000 Ansuchen in den ersten 24 Stunden – trotz technischer Startprobleme – dürfte der Bedarf recht hoch sein. Wir haben euch alles zusammengefasst, was ihr zum Handwerkerbonus wissen solltet.

Was ist der Handwerkerbonus?

Der Handwerkerbonus ist eine staatliche Förderung für Handwerkerarbeiten. Er soll die heimischen Betriebe unterstützen und gleichzeitig gegen die Schwarzarbeit steuern. Außerdem sollen so Menschen finanziell unterstützt werden, die in ihren eigenen vier Wänden etwas reparieren oder neu bauen wollen.

Wer kann den Handwerkerbonus beantragen?

Alle, die in ihrer privat genutzten Wohnung oder in ihrem privat genutzten Haus handwerkliche Arbeiten in Anspruch nehmen, können den Handwerkerbonus beantragen. Die Antragsteller:innen müssen volljährig sein und in der besagten Wohneinheit mit dem Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein.

Auch als Mieterin oder Mieter kann der Förderungsantrag gestellt werden, Vermieter:innen dürfen das wiederum nicht.

Für eine Wohneinheit können mehrere Ansuchen gestellt werden, aber sie müssen von unterschiedlichen Bewohner:innen kommen. Wohnt ihr also mit jemanden zusammen, können beide den Handwerkerbonus beantragen. Eine kleine Einschränkung gibt es aber doch: Die Förderung pro Wohneinheit ist mit 2.000 Euro für heuer und mit 1.500 Euro für 2025 gedeckelt.

Was wird gefördert?

Es werden ausschließlich die Arbeitskosten – also ohne Material- und Fahrtkosten – von Handwerkerinnen und Handwerkern gefördert, die im Zeitraum zwischen 1. März und 31. Dezember 2025 angefallen sind oder anfallen werden.

Wichtig: Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen werden!

Das wird z. B. gefördert:

  • Erneuerung von Dächern, Fassaden und Spenglerarbeiten
  • Austausch von Fenstern, Böden oder Wandtapeten – auch Malerarbeiten
  • Installationen von Sanitär, Heizung, Klimaanlagen oder Elektro
  • Tischlerarbeiten für Einbauküchen oder -möbel
  • Neubau oder Renovierungen von Wintergärten oder Terrassenüberdachungen
  • Kanalarbeiten, Gartengestaltung, Teichanlagen und Pools

Das wird z. B. nicht gefördert:

  • Material-, Entsorgungs-, Planungs- oder Beratungskosten
  • Vorgeschriebene Wartungsarbeiten und Gutachten
  • Gartenpflegeleistungen wie Rasenmähen oder Heckenschnitt
  • Bar bezahlte Arbeitsleistungen ohne Beleg

Ob die Firma, die ihr für eure gewünschten handwerklichen Arbeiten engagieren wollt tatsächlich förderfähig ist, könnt ihr auf der Webseite der Wirtschaftskammer einsehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Handwerkerbonus beträgt 20 Prozent der förderbaren Nettokosten, also ohne Rabatte, Skonto und Umsatzsteuer. Wird zum Beispiel eine Fassade um 10.000 Euro neu gemacht, gibt es 2.000 Euro Bonus. Wird um 500 Euro neu ausgemalt, gibt es 100 Euro. Der Bonus kann nicht mit anderen Landes- und Bundesförderungen kombiniert werden.

Wichtig aber noch einmal: Die Förderung ist pro Wohneinheit und Kalenderjahr auf 2.000 Euro (für 2024) bzw. 1.500 Euro (für 2025) beschränkt.

Wann kann ich den Handwerkerbonus beantragen?

Wie für vieles gibt es auch hier Fristen einzuhalten, aber ihr habt noch ein bisserl Zeit.

Für Leistungen im Jahr 2024: Antragsstellung ab 15. Juli 2024 bis längstens 28. Februar 2025

Für Leistungen im Jahr 2025: Antragsstellung ab 1. März 2025 bis längstens 28. Februar 2026

Achtung: Eine Abweichung dieser Daten ist möglich.

Wie kann man die Förderung beantragen?

Der Handwerkerbonus muss online per Formular beantragt werden. Dazu braucht ihr die ID Austria. Für alle, die technisch nicht so affin sind, soll es auch die Möglichkeit geben, bei den Gemeindeämtern Unterstützung zu erhalten. Die Förderung kann auch von anderen Personen im Namen des Förderempfängers gestellt werden.

Neben den Angaben im Formular braucht ihr eine Rechnung, die die Arbeitsleistung separat ausweist und den Ort der Leistungsbringung enthält. Die gesetzlichen Anforderungen einer Rechnung müssen nach dem Umsatzsteuergesetz ebenfalls erfüllt sein. Zuletzt braucht ihr noch einen Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde, sprich einen Kontoauszug oder Überweisungsbeleg.

Gretchenfrage: Wann kommt das Geld zurück?

Sobald der Förderantrag von der Buchhaltungsagentur des Bundes bestätigt wurde, muss das Geld innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden. Wie lange die Bestätigung dauert, hänge allerdings vom Volumen der Anträge ab. Die Vergabe erfolgt chronologisch nach Eintreffen der Ansuchen – und solange die 300 Millionen Euro Fördermittel für 2024 und 2025 reichen.

Schwirren euch noch Fragezeichen im Kopf beim Thema "Handwerkerbonus"? Lasst es uns in den Kommentaren wissen – und wir gehen nach.

(Quelle: salzburg24)

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