Egal ob Fernseher, Kleidung, Kinderspielzeug oder Schmuck: Viele Salzburger:innen bestellen ihre Weihnachtsgeschenke mittlerweile online. Laut dem Post Monitor der Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde (RTR) ist die Zahl der transportierten Pakete in Österreich im Vorjahr um mehr als 16 Prozent auf rund 339 Millionen Stück gestiegen.
Über 67.000 Packerl pro Tag im Dezember
Allein in Salzburg rechnet die Post heuer im Dezember mit rund 1,3 Millionen Paketzustellungen, sagt Pressesprecher Markus Leitgeb am Dienstag gegenüber SALZBURG24. „Pro Tag sind das über 67.000 Packerl. Das restliche Jahr über sind es täglich rund 43.000 Pakete.“
Leichtes Plus auch heuer in Salzburg
Damit weicht Salzburg heuer ein wenig vom Österreich-Trend ab, erklärt Leitgeb. Denn nachdem die Pandemie 2020 und 2021 das E-Commerce vorangetrieben hat, sei nun der stationäre Handel wieder komplett geöffnet. Außerdem gibt es eine hohe Inflation. „Obwohl die Rahmenbedingungen schwieriger geworden sind, ist das Niveau österreichweit im Vergleich zum Vorjahr ungefähr gleich geblieben. In Salzburg gab es allerdings sogar ein leichtes Plus.“
Trotz der Vorteile, die das Online-Shopping bietet, kommt es immer wieder zu Problemen bei der Zustellung – gerade in der stressigen Vorweihnachtszeit. Juristin Martina Plazer vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer (AK) Salzburg hat Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wer trägt das Risiko, wenn ein Paket verschwindet?
„Wenn ein Paket verschwindet, trägt der Händler das Risiko. In diesem Fall kann der Kunde eine Neuanlieferung verlangen“, klärt Plazer im SALZBURG24-Gespräch. In der Regel werde nämlich bei Online-Käufen ein Versand vereinbart, wodurch der Händler eine rechtzeitige Lieferung schuldig sei.
Wie beweise ich, dass ich mein Packerl nie erhalten habe?
„Grundsätzlich gilt ein Paket erst dann als zugestellt, wenn ich es in Händen halte, außer es gibt eine Abstellgenehmigung. Das wird dann dokumentiert.“ Wenn ihr die Bestellung selbst annehmt, müsst ihr unterzeichnen. Wer also eine Nachricht erhält, dass ein Paket zugestellt sei, das aber nicht passiert ist, „muss nicht selber danach suchen“, schmunzelt die Juristin.
Habt ihr euer Paket nie erhalten, könnt ihr einen Nachweis für die vermeintliche Zustellung verlangen, merkt Plazer an. „Es kann zum Beispiel sein, dass eine andere Person für mich unterschrieben hat. Durch den Vergleich mit einer Unterschrift am Reisepass kann man das überprüfen.“
An wen kann ich mich bei Beschwerden wenden?
Ein ebenfalls bekanntes Problem sei, dass Zustellende nicht klingeln und den Abholschein hinterlegen, manchmal auch erst einen bis zwei Tage später. „Das ist nicht rechtens. Es muss mindestens ein Zustellversuch unternommen werden“, erklärt die Juristin. Passiert das nicht, könnt ihr das Online-Formular der RTR für Empfangsbeschwerden nutzen. „Es wird festgehalten, mit welchen Zustellern es häufig Probleme gibt. Je nach Schadenshöhe wird dem dann auch nachgegangen.“ Zudem könnt ihr euch bei Fragen an die Konsumentenberatung der AK Salzburg wenden.
Kommt eure Online-Bestellung zu spät an, könnt ihr ab Erhalt vom 14-tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen, betont Plazer. Hierfür müsst ihr keine Gründe angeben. In der Regel übernehme der Händler die Kosten für die Rücksendung. Ist das nicht der Fall, müsse das dem Käufer zuvor mitgeteilt werden. Eine Ausnahme sind personalisierte Artikel wie etwa ein Fotoalbum, ergänzt die Expertin.
Mehr Einbruchsdiebstähle durch Packerl-Boom
Übrigens: Der Packerl-Boom locke immer mehr Einbrecher an, warnt das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) in einer Aussendung. Laut Sicherheitsbericht des Innenministeriums aus dem Jahr 2021 hätten es die Täter vor allem auf Stiegenhäuser oder Fahrradabstellräume in Mehrparteienhäusern abgesehen. Auch Postkästen oder Postempfangsboxen werden laut Statistik häufiger aufgebrochen, so das KFV.
So schützt ihr euch und eure Bestellungen – Tipps vom KFV:
- Leert die Empfangsboxen so bald wie möglich: Sind die Empfänger:innen bei der Zustellung von Paketen nicht zu Hause, landet ein gelber Zettel mit Strichcode im Briefkasten, der als Türöffner für die Boxen dient. Die Ware liegt zwar in der Regel 14 Werktage zur Abholung in der Box, im Vergleich zur Entnahme am ersten Tag steigt die Wahrscheinlichkeit des Diebstahls aber auch um das bis zu 14-fache. Fischen Diebe den gelben Zettel heraus, ist die Ware vermutlich ebenfalls weg. Daher solltet ihr bereits bei der Bestellung darauf achten, dass ihr am voraussichtlichen Tag der Zustellung nicht auf Urlaub oder Dienstreise seid, sondern die Ware möglichst noch am Abend der Hinterlegung entnehmen.
- Vermeidet volle Briefkästen: Überquellende Briefkästen verleiten Diebe nicht nur zum Herausfischen der Poststücke, sondern senden auch das Signal aus, dass die dazugehörigen Wohnungen temporär unbewohnt und daher einfachere Ziele für Einbrüche darstellen. Bittet daher vor einer geplanten Abwesenheit vertrauenswürdige Nachbarn euren Briefkasten täglich zu entleeren oder richtet bei der Post ein Urlaubsfach ein.
- Verstärkt die Sicherheit der äußeren Eingangstüren: Wie Medienberichte über entwendete Pakete immer wieder zeigen, gibt es auch Schwarze Schafe unter den Paketzusteller:innen. Zudem gehören sie zu den Berufsgruppen, die über sogenannte Z-Schlüssel bzw. Postschlüssel verfügen, mit denen die äußeren Eingangstüren vieler Mehrparteienhäusern geöffnet werden können. Manchmal werden diese auch von Unbefugten nachgemacht. Dadurch ist die erste Hürde für Straftaten in den Wohnhausanlagen genommen. Falls ihr als Bewohner:in ein Mitspracherecht habt, empfiehlt sich daher der Vorschlag zum Umstieg auf moderne Zugangssysteme – beispielsweise über elektronisch codierte Schlösser oder Chipkarten. Diese ermöglichen die befristete Zugriffsgewährung und können auch schwerer nachgemacht werden.
- Wählt sichere Orte für Abstellgenehmigungen: Wenn ihr eurem Paketdienstleister aus praktischen Gründen generell eine Abstellgenehmigung erteilt, empfehlen sich möglichst sichere bzw. zumindest uneinsehbare Plätze, die auch vor Nässe, Hitze oder extremer Kälte geschützt sind. Das Abstellen der Pakete neben der Haus- oder Wohnungstür wäre geradezu eine Einladung an mögliche Diebe. Bei kleineren Paketen ist manchmal die Zusendung oder Umleitung der Pakete an die Arbeitsstelle eine Option.
- Lasst keine Geschenke im Auto liegen: Wer seine Weihnachtsgeschenke statt im Versandhandel lieber mit dem PKW in traditionellen Geschäften besorgt, läuft ebenfalls Gefahr zur Zielscheibe von Kriminellen zu werden. Vor allem, wenn die Geschenke zwischen den Einkäufen gut sichtbar im Innenraum des PKW zwischengelagert werden. Sofern es der Platz zulässt, wäre der Kofferraum dafür weit besser geeignet. Wie Standarderhebungen des KFV in abgestellten Fahrzeugen auf öffentlichem Raum von 2020 bis 2022 gezeigt haben, ist das Risiko noch nicht allen Menschen bewusst. Am häufigsten fanden sich in den Fahrzeugen gefüllte Einkaufstaschen (3,0%), gefolgt von Schmuck und (Sonnen)Brillen (2,3%) sowie Taschen (2,2%) und wertvolle Kleidung (1,8%).
(Quelle: salzburg24)