Während für die einen die Fahrradsaison längst begonnen hat, radeln die anderen schon längst durch Salzburg. Sei es als Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit oder als Freizeitbeschäftigung zur sportlichen Betätigung – die Gründe für den Drahtesel sind vielfältig. Diejenigen, die jetzt wieder starten wollen, rät die Salzburger ÖAMTC-Expertin Christina Holzer-Weiss vorher unbedingt in eine Fachwerkstatt zu gehen, um das Fahrrad frühlingsfit zu machen: "Die Bremsen müssen funktionieren und sollten vor der ersten Fahrt unbedingt überprüft werden", betont die Juristin am Dienstag gegenüber SALZBURG24.
E-Bike vor erster Fahrt in Ruhe testen
Wer kein Fahrrad hat oder sich ein weiteres zulegen will, der wird im Fachhandel fündig. Nicht erst seit der Corona-Pandemie ist die Auswahl riesengroß. Längst ist aber nicht jedes Fahrrad für jede und jeden geeignet. Schließlich hängt die Wahl stark von den eigenen Bedürfnissen, dem Einsatzgebiet und teils auch von regionalen Unterschieden ab.
In und um die Landeshauptstadt dürften den meisten Radler:innen einfache Stadträder ausreichen und im Innergebirg sind bei Steigungen Mountainbikes oder E-Bikes von Vorteil. "Mit dem E-Bike sollte sich jeder unbedingt vor der Fahrt grundlegend vertraut machen und abseits des Straßenverkehrs üben", rät ÖAMTC-Expertin Holzer-Weiss. "Vor dem Kauf sollte man sich überlegen, wofür das Fahrrad gebraucht wird und welche technische Ausstattung geeignet ist."
Unterschiedliche Fahrrad-Typen zur Auswahl
- Stadträder: Ideal für kurze bis mittellange Strecken in der Stadt. Sie sind robust, oft mit Körben oder Gepäckträgern ausgestattet und für den täglichen Gebrauch konzipiert.
- Trekking- oder Tourenräder: Geeignet für längere Strecken auf gemischten Oberflächen. Sie sind komfortabel, haben eine ergonomische Sitzposition und sind mit Gepäckträgern, Schutzblechen und manchmal auch Beleuchtung ausgestattet.
- E-Bikes: Für alle, die Unterstützung bei längeren Strecken oder Steigungen suchen. Sie eignen sich für fast alle Einsatzgebiete, je nach Bauart. "Egal ob klassisches E-Bike oder Lastenrad: Die Höchstgeschwindigkeit ist mit 25 km/h begrenzt und die Dauerleistung mit 250 Watt. Alles darüber gilt als Moped", schildert die Juristin.
- Mountainbikes: Ideal für Offroad-Wege und unebenes Terrain. Sie haben eine robuste Konstruktion, breite Reifen mit tiefem Profil und leistungsfähige Federungssysteme.
- Rennräder: Für schnelle Fahrten auf Asphalt. Sie haben leichte Rahmen, dünne Reifen und eine Position, die auf Geschwindigkeit ausgerichtet ist.
Unterdessen hat das Klimaministerium die Förderung fürs Radeln verlängert. Aufgrund der schlechten Auftragslage bei vielen Radgeschäften entfällt aber deren Förderanteil von 150 Euro. Trotzdem soll es auch heuer bis zu 900 Euro für Transport- und Falträder mit und ohne Elektroantrieb sowie E-Bikes geben. Ab 2. April können Betriebe, Vereine, Gemeinden und Privatpersonen wieder um Förderung ansuchen – auch für seit März gekaufte Räder.
Wer hohe Kosten einer Neuanschaffung scheut, wird möglicherweise beim beliebten Salzburger Radfrühling mit der AK-Radbörse fündig, der heuer am 12. und 13. April am Domplatz in der Landeshauptstadt stattfindet.
Radeln auf Fahrradweg verpflichtend
Holzer-Weiss: "Beim Tritt in die Pedale dann nicht vergessen, dass die Straßenverkehrsordnung auch für Radfahrende gilt." Sofern es nicht anders gekennzeichnet sein sollte, ist das Fahren gegen eine Einbahn oder auf Gehsteigen verboten. Und wenn Radwege, Fahrradstreifen oder dergleichen verfügbar sind, müssen diese sogenannten Radanlagen auch benutzt werden. Ausnahmen gelten hier für Rennradfahrer und -Fahrerinnen.
Alkohol-Limit beim Fahrradfahren
Das Alkohol-Limit liegt bei höchstens 0,8 Promille. Wer beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung auf dem Drahtesel erwischt wird, muss mit einer Strafe von 50 bis 72 Euro rechnen. Bei Unfällen decken in der Regel private Haushalt- und Haftpflichtversicherungen die meisten Schäden ab.
Eine Helmpflicht gibt es für Kinder unter zwölf Jahren. Alleine Radfahren dürfen sie ab zehn Jahren, sofern der Fahrradschein absolviert wurde – ansonsten ab zwölf. Für Kinderanhänger am Fahrrad sind eine unabhängige Lichtanlage sowie eine mindestens 1,5 Meter hohe Fahne zur Kennzeichnung vorgeschrieben.
(Quelle: salzburg24)