Fragen und Antworten

Wer darf über die Grenze nach Bayern einreisen?

Veröffentlicht: 19. April 2020 18:10 Uhr
So nah und doch so fern sind sich die Bewohnerinnen und Bewohner in Zeiten der Corona-Krise im Grenzgebiet zwischen Salzburg und Bayern. Aus welchen Gründen Eltern, Paare oder Tierbesitzer die Grenze passieren dürfen und welche Gründe unzulässig sind, erfahrt ihr hier.

Ein Großteil der Fragen an die Mitarbeiter der Corona-Hotline des Landes dreht sich um Fragen des Grenzübertritts. Viele individuelle Fragestellungen, die da auf die Corona-Hotline des Landes einprasseln, sobald es sich um die Bereiche handelt, die von den Berufspendlern oder Schlüsselberufen – diese dürfen über die Grenze – abweichen. Ganz nach dem Motto: Es gibt (fast) nichts, was es nicht gibt.

Beispiel 1: Väter dürfen ihre minderjährigen Kinder besuchen

Ein in Deutschland lebender Mann möchte gerne seine minderjährigen Kinder, die in Österreich wohnen, besuchen. „Nach eingehender Prüfung und Abstimmung zwischen dem Sozial-, Familien- und Justizministerium wurde geklärt, dass dies unter die Ausnahmebestimmung für die Betreuung und Hilfestellung von unterstützungsbedürftigen Personen fällt. Kinder dürfen daher zu einem Elternteil, bei dem sie nicht oder nicht hauptsächlich wohnen, gebracht und auch von dort wieder abgeholt werden“, berichtet eine Mitarbeiterin der Corona-Hotline. Neuerdings gibt es für solche Fälle ein eigenes Formular „Eigenerklärung Familie“, das auf der Landes-Website abgerufen werden kann.

Beispiel 2: Helfende Omas, leider nein

Anderes gilt für eine Mutter aus Deutschland, die ihren 26-jährigen Sohn in Salzburg besuchen möchte, oder Großmütter, die nach Österreich kommen und den Schwiegersohn unterstützen und helfen wollen, weil ihre Tochter ein Baby bekommen hat. „Das fällt nicht unter besonders zu berücksichtigenden Gründen im familiären Kreis“, so die Hotline-Mitarbeiterin. Gegengleich ist es auch Österreichern nicht möglich, Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen, zu besuchen.

Beispiel 3: Pferde können vom Besitzer versorgt werden

Schwierigkeiten bereiten auch Tiere, die grenznah versorgt werden müssen. „Uns hat eine Dame angerufen, die in Freilassing wohnt und ihr Pferd in Anif in einem Pferdestall untergebracht hat. Hier ist die Einreise nach Österreich mit einem speziellen Formular ebenfalls möglich“, konnte die Mitarbeiterin klären.

Beispiel 4: Der Lebensgefährte in Bayern

Sprengen Beziehungen sozusagen Grenzen, dann war es bis vor kurzem nicht möglich, sich zu sehen. Wohnt der Lebensgefährte beispielsweise in Bayern und will seine langjährige Freundin im Flachgau besuchen, war für ihn bis vor kurzem bei der Einreise Schluss. Jetzt darf er nach Österreich einreisen, wenn er glaubhaft machen kann, dass diese Beziehung sozusagen eine feste ist. Die Möglichkeiten sind dabei durchaus kreativ: gemeinsame Fotos, das Facebook-Profil, ein Anruf, der aufklärend wirkt, jedenfalls helfen Meldezettel-Kopien des Besuchten. Übrigens: Wenn man dann als deutscher Staatsbürger wieder zurück nach Bayern möchte, muss man sich vorab bei den Behörden dort genau erkundigen, unter welchen Umständen das möglich ist. 

(Quelle: salzburg24)

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