17 betroffene Gemeinden

Wo in Salzburg jetzt Vogelgrippe-Stallpflicht gilt

Veröffentlicht: 05. Jänner 2023 11:55 Uhr
Wegen der grassierenden Vogelgrippe gilt in Teilen Salzburgs ab sofort Stallpflicht für Geflügelbetriebe mit mehr als 50 Tieren. 16 Flachgauer Gemeinden und die Stadt Salzburg sind davon betroffen. Für die gefiederten Tiere verläuft die Erkrankung oftmals tödlich.
SALZBURG24 (tp)

Die aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Vor allem Hausgeflügelbestände sind also betroffen.

Stallpflicht in Salzburger Gemeinden

In Regionen Österreichs, die gemäß der Geflügelpest-Verordnung als "Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko" ausgewiesen sind, muss – wie bereits angekündigt – Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten, teilte die AGES am Dienstag mit.

Im Land Salzburg gilt die Stallpflicht in 16 Flachgauer Gemeinden sowie in der Landeshauptstadt.

  • St. Georgen bei Salzburg
  • Bürmoos
  • Lamprechtshausen
  • Dorfbeuern
  • Nußdorf am Haunsberg
  • Berndorf bei Salzburg
  • Seeham
  • Mattsee
  • Obertrum am See
  • Göming
  • Oberndorf bei Salzburg
  • Anthering
  • Bergheim
  • Wals-Siezenheim
  • Anif
  • Elsbethen
  • Stadt Salzburg
Vogelgrippe in Österreich, Geflügelpest AGES
Vogelgrippe in Österreich: Risikogebiete und Ausbrüche im Überblick. (Stand: Jänner 2023)

Geflügelbetriebe mit weniger als 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und sichergestellt wird, dass Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.

Tote Vögel müssen gemeldet werden

Im übrigen Bundesgebiet werden Geflügelhaltende dazu verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten also unbedingt verhindert werden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen, mahnt die AGES. Tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel müssen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Die AGES weist zudem darauf hin, dass jede Geflügelhaltung registriert sein muss.

Geflügelpest gefährlich für Menschen?

Seit Jahresende wurden bei mehreren Wildvögeln in Wien und Niederösterreich (Bezirke Gmünd und Melk) Fälle der Vogelgrippe festgestellt. Es handelte sich in allen Fällen um den Subtyp H5N1, der bei Vögeln hochansteckend und hochpathogen, also stark krankmachend ist.

Die seit 2022 zirkulierende H5N1-Linie dürfte für den Menschen allerdings noch weniger problematisch zu sein als frühere Varianten. Erkrankungen nach Infektionen in Europa beim Menschen seien bisher nicht nachgewiesen worden.

Vogelgrippe grassiert in Europa

Die Vogelgrippe bzw. Geflügelpest hat Europa im vergangenen Jahr so heftig getroffen wie nie zuvor und in den vergangenen Monaten bereits zu großen Verlusten in zahlreichen europäischen Geflügelbetrieben geführt. Aufgrund der aktuellen Nachweise in Österreich ist davon auszugehen, dass das Virus nun auch in der heimischen Wildvogelpopulation verbreitet ist.

Übertragungen von H5N1 auf Säugetiere sind äußerst selten, aber durchaus möglich: Bekannt ist, dass sich zum Beispiel Katzen, Füchse und Schweine infizieren können.

(Quelle: salzburg24)

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