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4 Länder wollen Sonderpensionsregelung übernehmen

Bei den Sonderpensionen geht es nicht um Kleingeld
Veröffentlicht: 07. Juni 2014 08:44 Uhr
Das Gesetz zur Kürzung der sogenannten Luxuspensionen - das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz - soll diese Woche im Nationalrat beschlossen werden. Auf Kritik stieß dabei die Tatsache, dass die Übernahme der neuen Regeln durch die Bundesländer lediglich ermöglicht wird. Vier Länder - Burgenland, Kärnten, Steiermark und Oberösterreich - wollen dies definitiv tun, wie ein Rundruf der APA ergab.

Der Burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) bekräftigte, dass er eine Umsetzung der Bundesregelung im Burgenland unterstützt und bereits legistische Maßnahmen in Auftrag gegeben hat. Für Politiker und Beamtenpensionen sollen derartige Regelungen in einer Dienstrechtsnovelle legistisch erarbeitet werden, für die Landesbeteiligungen werden derzeit die betroffenen Fälle erhoben und die rechtliche Umsetzbarkeit geprüft. Ein Inkrafttreten wird mit spätestens 1. Jänner 2015 angestrebt, hieß es aus Niessls Büro.

Das Land Kärnten wird die bundesgesetzliche Regelung bezüglich der Sonderpensionen auf Landesebene ebenfalls übernehmen. Das erklärte ein Sprecher von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Im Landesdienst sind - inklusive der Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft Kabeg - rund 20 Personen von den vorgesehenen Änderungen betroffen. Wie viele es in den landeseigenen Gesellschaften sein werden, werde gerade erhoben. Umgesetzt soll die Neuregelung bis Jahresende werden. Einen exakten Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes gibt es aber noch nicht.

Oberösterreich wird das Gesetz zu den Sonderpensionen im vollen Umfang übernehmen, hieß es aus dem Büro von LH-Stv. Franz Hiesl (ÖVP). Alle Landesgesellschaften werden demnach von der Regelung, die anlog zum Bund mit Jahresbeginn 2015 in Kraft treten soll, erfasst. Die Zahl der Betroffenen sei mit weniger als 100 eher niedrig.

Die Steiermark will die Regelung grundsätzlich übernehmen und prüft derzeit, welche Anpassungen notwendig wären. Gelten sollen diese für die Landesgesellschaften - Spitäler, die Energie Steiermark und die Hypo Steiermark. Ziel sei ein paralleles Inkrafttreten mit dem Bund, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ). In der Steiermark gibt es bereits Solidarbeiträge und auch ein Pensionssicherungsbeitrag wurde vor einigen Jahren eingeführt.

Die restlichen Länder zeigen sich noch abwartend. Definitv keine Übernahme eins zu eins gibt es in Wien. Denn das Wiener Pensionssystem beinhalte bereits seit 2005 einen Solidarbeitrag zur besseren Verteilungsgerechtigkeit, so eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ). Grundsätzlich zahlen Pensionisten im Beamtendienstrecht einen Pensionssicherungsbeitrag. Falls sie mehr als 70 Prozent über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegen, werde zusätzlich dazu ein Solidarbeitrag im Ausmaß von fünf Prozent einbehalten. Bei mehr als 140 Prozent über der Höchstbeitragsgrundlage werden sogar zehn Prozent fällig.

Das Wiener Pensionssystem greift nur bei pragmatisierten Bediensteten, das sind derzeit laut Angaben der Stadt etwa 36 Prozent der aktiven Bediensteten. Die restlichen Mitarbeiter befinden sich im ASVG-Pensionssystem.

In Tirol ist derzeit keine Umsetzung der neuen Sonderpensions-Regelung geplant, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Schließlich würden im Bundesland ohnehin in fast allen Belangen strengere Regelungen als im Bund gelten. Im Bereich der Landebeamten und Landespolitiker gebe es etwa keine "Luxuspensionen", die die Obergrenze von 210 Prozent des Ausgangsbetrages überschreiten, teilte die Personalabteilung des Landes mit.

Die Grünen erwarten indes, dass das Gesetz zur Kürzung der sogenannten Luxuspensionen bis zum Nationalratsbeschluss diese Woche noch etwas verschärft wird. Konkret soll die Obergrenze für künftige Sonderpensionen aus öffentlichen und halböffentlichen Kassen bei weniger als 10.000 Euro liegen, erklärte Sozialsprecherin Judith Schwentner gegenüber der APA.

Dem Entwurf zum Sonderpensionenbegrenzungsgesetz stimmten Ende Mai die Regierungsparteien, die Grünen und das Team Stronach im Sozialausschuss zu. Er sieht unter anderem eine Obergrenze für künftige Sonderpensionen aus öffentlichen und halböffentlichen Kassen in der Höhe der dreifachen monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 13.590 Euro) vor.

(Quelle: salzburg24)

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