Nach umfangreichen Erhebungen konnten Beamte der Polizeiinspektion Anif und der Finanzpolizei Salzburg einer 53-jährigen Frau aus dem Flachgau einen Sozialbetrug aus den Jahren 2008 und 2009 in der Höhe von 8.500 Euro nachweisen.
Vortäuschung falscher Tatsachen
Die Frau beantragte über das AMS Salzburg durch Vortäuschung falscher Tatsachen Krankengeld über einen Zeitraum von sechs Monaten und bezog ungerechtfertigt für die Dauer von drei Monaten Notstandshilfe, obwohl sie einen aufrechten Werkvertrag mit einem Medienvertrieb hatte. Die 53-Jährige ist zum Vorwurf des schweren Betruges geständig und will den ungerechtfertigten Leistungsbezug zurückzahlen, teilte die Polizei mit.
(Quelle: salzburg24)