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Absage von zentraler Zeugin im Telekom-Prozess

Rumpolds Ex-Sekretärin und Ex-Frau werden befragt
Veröffentlicht: 10. Juni 2013 17:16 Uhr
Das Urteil im zweiten Telekom-Prozess wird sich verzögern. Grund ist die Bestellung eines zweiten Gutachters, der für das Gericht den Wert jener Marketingkonzepte ermitteln soll, für die der FPÖ-nahe Werber Gernot Rumpold 2004 600.000 Euro erhalten hat. Die ersten Zeugenbefragungen trugen indes wenig zur Entlastung Rumpolds bei. Seine Ex-Frau Erika Daniel, eine zentrale Zeugin, sagte ab.

Kern des Verfahrens sind vier Marketingkonzepte, für die die Telekom Austria Rumpolds Agentur mediaConnection 600.000 Euro bezahlte. Die Staatsanwaltschaft hält die Unterlagen für "vier wertlose Vorkonzepte" und sieht die Zahlungen als verdeckte Parteispenden an die FPÖ, für die Rumpold damals Wahlkämpfe organisierte. Rumpold bemühte sich dagegen gleich zum Auftakt des Prozesstages, den Wert seiner Arbeit zu verteidigen.

Sein Anwalt Markus Singer legte dazu eine Reihe von Rechnungen vor, die beweisen sollen, dass andere Firmen eines seiner auch der Telekom angebotenen Konzepte erfolgreich umgesetzt haben. Weil unter den Kunden auch Telekom-Konkurrent telering war, belehrte Richter Michael Tolstiuk Rumpold, dass ihn theoretisch auch der Vorwurf des Betruges treffen könnte. Rumpold verwies jedoch darauf, dass er das Konzept mit der Telekom erst nach Ablauf der entsprechenden Verträge mit telering österreichweit habe ausbauen wollen.

Das Problem dabei: Dem Gericht liegen lediglich nicht auf die Telekom Austria angepasste Präkonzepte für die Marketingkampagnen vor. Vielmehr bestätigten Rumpolds frühere Sekretärin Natascha R. und sein ehemaliger Büroleiter Thomas E., dass es sich bei den dem Gericht vorliegenden Unterlagen nur um Vorkonzepte handelt.

Erika Daniel hätte am Montag ebenfalls befragt werden sollen, sie fällt aber aus gesundheitlichen Gründen für zumindest sechs Wochen aus, weshalb das Gericht auf ihre Einvernahme verzichten dürfte. Wie es im Prozess nun weiter geht, ist in der Schwebe. Fix ist nur, dass das Urteil nicht wie ursprünglich geplant diese Woche fallen wird, weil der nun bestellte Sachverständige Georg Jeitler am Donnerstag und Freitag im Ausland ist. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

(Quelle: salzburg24)

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