Schwarzach - Wer sie noch nicht hat, muss jetzt schnell handeln: Ab dem morgigen Mittwoch, 1. Februar, bricht das neue "Vignettenjahr" auf Österreichs Autobahnen an.
SALZBURG24 (Vanessa Pircher)
Ab 1. Februar 2012 folgt Petrol auf Mango. Die neue Vignette 2012 muss ab Mitternacht auf der Windschutzscheibe geklebt sein, die alte Vignette 2011 verliert dann ausnahmslos ihre Gültigkeit. Für Nachzügler: Die österreichischen Vignetten sind bei rund 5.500 Verkaufsstellen im In- und Ausland erhältlich. Ab 1. Februar wird durch 110 Mautaufsichtsorgane, durch Exekutive und mit fünf digitalen Kamerasystemen, den sogenannten Automatischen Vignettenkontrollen, die Einhaltung der Vignettenpflicht kontrolliert. Tipps der ASFINAG für das Anbringen der Vignette:
Die gültige Vignette muss vollständig von der Trägerfolie abgelöst und gut sichtbar innen auf der Windschutzscheibe aufgeklebt werden (links oben auf der Windschutzscheibe oder im Bereich des Rückspiegels wird empfohlen). Die Vignette dabei nicht beschädigen, da sie sonst ihre Gültigkeit verliert, und keinesfalls im Tönungsstreifen anbringen.
Beim Aufkleben muss die Windschutzscheibe sauber, trocken und fettfrei sein.
Die optimale Klebe-Temperatur liegt bei etwa +5 Grad Celsius. Ist es kälter, sollte in der Garage geklebt oder das Aufkleben nach einer längeren Autofahrt vorgenommen werden, wenn die Scheibe durch die Autoheizung bereits aufgewärmt ist.
Eine weitere Empfehlung: Auf der Windschutzscheibe sollten maximal zwei österreichische Vignetten gleichzeitig aufgeklebt sein, damit auch im Sinne der Kunden die Mautkontrolle schneller vor sich gehen kann.
Wird im Rahmen einer Vignettenkontrolle festgestellt, dass keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe aufgeklebt ist, so muss unmittelbar vor Ort eine Ersatzmaut an die ASFINAG Mautaufsichtsorgane bzw. an die Exekutive bezahlt werden. Für mehrspurige Kfz beträgt die Ersatzmaut 120 Euro, für einspurige 65 Euro. Dies gilt auch, wenn man durch eine Automatische Vignettenkontrolle ohne gültige Vignette erwischt wird. Sollte die Vignette z.B. mit Hilfe eines Klebestreifens an die Windschutzscheibe angebracht sein, spricht man von Manipulation. In einem solchen Fall beträgt die Ersatzmaut jeweils das Doppelte des Betrages. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, wird eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemacht. Der Strafrahmen im Verwaltungsstrafverfahren kann sich sich bis zu 3.000,- Euro erstrecken.
(Quelle: salzburg24)
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