Der Senat oder Schura-Rat ist derzeit das einzige gesetzgebende Organ, da es seit rund einem Jahr keine zweite Parlamentskammer gibt. Das Unterhaus war bereits im vergangenen Jahr nach einem ähnlichen Gerichtsurteil aufgelöst worden. Nach Angaben des Präsident des Verfassungsgerichts, Maher al-Beheiri, kann der Senat zwar vorerst weiter bestehen, er dürfe jedoch keine Gesetze mehr entlassen.
Auch der Verfassungsrat, der die im Dezember per Referendum angenommene Verfassung ausgearbeitet hatte, wurde für verfassungswidrig erklärt. Welche konkreten Auswirkungen das hat, war vorerst unklar. Manche Experten gehen davon aus, die Verfassung könnte nicht für ungültig erklärt werden, weil sie per Volksabstimmung von einer Mehrheit der Bevölkerung angenommen worden sei.
Zwischen den obersten Staatsorganen Ägyptens gibt es seit Monaten ein heftiges Tauziehen. Während die regierenden Islamisten und Mursi argumentieren, juristische Reformen seien nötig um den Transformationsprozess nach dem Sturz von Langzeitmachthaber Mubarak zu vollenden, wehrt sich die Justiz gegen Machteinbußen und den wachsenden Einfluss der Muslimbruderschaft.
Das am Sonntag gefällte Urteil dürfte die Spannungen einmal mehr anheizen. Vor der Bekanntgabe der jüngsten Entscheidung wurde der Polizeischutz rund um das Gebäude des Verfassungsgerichts in einem Randbezirk der Hauptstadt Kairo verstärkt. Im Dezember war das Gericht von Anhängern von Präsident Mursi belagert worden, als es eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Verfassungskommission bekannt geben wollte.
(Quelle: salzburg24)