Zuvor hatte der Linzer Anlegeranwalt Michael Poduschka am Samstag via "Oberösterreichische Nachrichten" angekündigt, für Anleger, die er vertritt, gegen Deloitte wegen eines "unbeschränkten Bestätigungsvermerks" seitens der Prüfer für die Bilanz 2011 "aus März 2012", vorgehen zu wollen.
Alpine Holding wäre "unverkäuflich" gewesen
Ohne unbeschränkten Bestätigungsvermerk wäre die Anleihe der Alpine Holding "unverkäuflich" gewesen, so der Anlegeranwalt. Von Deloitte heißt es, Gegenstand des ergänzten Bestätigungsvermerks "war der ausdrückliche Hinweis an die Jahresabschlussadressaten auf die Risikoberichterstattung im Anhang des Konzernabschlusses, wo auf eventuell drohende Risiken aus Bauprojekten in Polen, Deutschland und Griechenland in dreistelliger Millionenhöhe verwiesen wird", heißt es gegenüber der APA.
"Wir sind davon überzeugt, dass wir die Jahresabschlussprüfung ordnungsgemäß durchgeführt und einschlägige Berichts- und Hinweispflichten - siehe Bestätigungsvermerk - entsprechend erfüllt zu haben", schreibt Deloitte. "Wir sehen daher den Ankündigungen von Schadenersatzklagen von Rechtsanwälten, die erfahrungsgemäß in solchen Fällen auf den Plan treten, mit Aufmerksamkeit, aber auch mit entsprechender Gelassenheit entgegen", richten die Wirtschaftsprüfer Poduschka aus.
Zahlungsschwierigkeiten bereits 2010?
Die strittige Anleihe - deren Begebung auch von der Finanzmarktaufsicht geprüft wird - wurde im Mai 2012 begeben. Im Herbst 2012 gab es erste Medienberichte über Zahlungsschwierigkeiten der Alpine. Die Anleger können nur mit einem Ausgleich im einstelligen Prozentbereich rechnen. Poduschka vertritt knapp 100 Anleger.
Auch 2011 und 2010 begab die Alpine Holding Anleihen - als es laut dem Nachrichtenmagazin "profil" ebenso schon Zahlungsschwierigkeiten gegeben habe, was interne Mails, die dem Magazin vorliegen, beweisen sollen. (APA)
(Quelle: salzburg24)