Das berichtet das "WirtschaftsBlatt" am Dienstag über ein laufendes Vergabeverfahren der Stadt Wien. Anwalt Christian Nordberg, der eine Firma der Arge vertritt, sagte zur APA über die Auswirkungen dieser Entscheidung des Wiener Vergabekontrollsenats, dass es "bei künftigen Ausschreibungen, sofern ein Arge-Partner insolvent wird, auch die übrigen Arge-Partner treffen kann". Dies gelte auch außerhalb des Bau-Bereiches.
Keine Auswirkung auf Vergabeverfahren
Für seinen Mandanten aus der Arge bedeute die Entscheidung im laufenden Vergabeverfahren, dass die Arge, der der Mandant angehört, keinen Zuschlag zum Bau bekommt, so Nordberg. "Generell betrachtet heißt das für die Zukunft, dass Firmen, die in einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung teilnehmen, wohl genauer als bisher auf die Bonität ihrer Partner achten müssen - vor allem wenn ein Vergabeverfahren einmal länger dauert und obwohl die eigene Firma gesund ist", erklärt der Anwalt der Kanzlei Hule/Bachmayr-Heyda/Nordberg. Auswirkungen auf abgeschlossene Vergabeverfahren gibt es wegen der Entscheidung des Vergabekontrollsenats (VKS) nicht.
Vergabeentscheidung angefochten
Der VKS stellte fest, dass Angebote von Arbeitsgemeinschaften aus laufenden Bieterverfahren auszuscheiden sind, wenn einer der Arge-Partner - wie im aktuellen Beispiel die Alpine Bau - in Konkurs ist. Dass die Partner aktuell, wie das "WirtschaftsBlatt" schreibt, den Auftrag ohne die Alpine abwickeln wollten, spielte offenbar keine Rolle. Laut Zeitung ging es um einen Rahmenvertrag mit dreijähriger Laufzeit für Baumeisterarbeiten bei der Stadt Wien in Höhe von 20 Mio. Euro. Das zweitgereihte Unternehmen, das Nordberg vertrat, focht die Vergabeentscheidung im laufenden Verfahren an - und bekam Recht; die Pleite war wegen der Pleite der Alpine unzulässig. Formal war die Bieter-Arge nicht mehr die gleiche, wie jene, die den Zuschlag erhalten hatte. In einigen Konstellationen könne eine Projekt-GmbH Risiken in der Vergabe minimieren, heißt es in der Zeitung. (APA)
(Quelle: salzburg24)