S24 Archiv

Alpine - Pleite brachte nun spannende vergaberechtliche Entscheidung

Laut Zeitung ging es um einen Rahmenvertrag mit dreijähriger Laufzeit für Baumeisterarbeiten bei der Stadt Wien in Höhe von 20 Mio. Euro.
Veröffentlicht: 30. Juli 2013 13:35 Uhr
Wegen der Pleite der Alpine Bau dürfen ihre gesunden Partner einer Arge einen Baumeisterauftrag über 20 Mio. Euro nicht ausführen.
Lilli Zeilinger

Das berichtet das "WirtschaftsBlatt" am Dienstag über ein laufendes Vergabeverfahren der Stadt Wien. Anwalt Christian Nordberg, der eine Firma der Arge vertritt, sagte zur APA über die Auswirkungen dieser Entscheidung des Wiener Vergabekontrollsenats, dass es "bei künftigen Ausschreibungen, sofern ein Arge-Partner insolvent wird, auch die übrigen Arge-Partner treffen kann". Dies gelte auch außerhalb des Bau-Bereiches.

Keine Auswirkung auf Vergabeverfahren

Für seinen Mandanten aus der Arge bedeute die Entscheidung im laufenden Vergabeverfahren, dass die Arge, der der Mandant angehört, keinen Zuschlag zum Bau bekommt, so Nordberg. "Generell betrachtet heißt das für die Zukunft, dass Firmen, die in einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung teilnehmen, wohl genauer als bisher auf die Bonität ihrer Partner achten müssen - vor allem wenn ein Vergabeverfahren einmal länger dauert und obwohl die eigene Firma gesund ist", erklärt der Anwalt der Kanzlei Hule/Bachmayr-Heyda/Nordberg. Auswirkungen auf abgeschlossene Vergabeverfahren gibt es wegen der Entscheidung des Vergabekontrollsenats (VKS) nicht.

Vergabeentscheidung angefochten

Der VKS stellte fest, dass Angebote von Arbeitsgemeinschaften aus laufenden Bieterverfahren auszuscheiden sind, wenn einer der Arge-Partner - wie im aktuellen Beispiel die Alpine Bau - in Konkurs ist. Dass die Partner aktuell, wie das "WirtschaftsBlatt" schreibt, den Auftrag ohne die Alpine abwickeln wollten, spielte offenbar keine Rolle. Laut Zeitung ging es um einen Rahmenvertrag mit dreijähriger Laufzeit für Baumeisterarbeiten bei der Stadt Wien in Höhe von 20 Mio. Euro. Das zweitgereihte Unternehmen, das Nordberg vertrat, focht die Vergabeentscheidung im laufenden Verfahren an - und bekam Recht; die Pleite war wegen der Pleite der Alpine unzulässig. Formal war die Bieter-Arge nicht mehr die gleiche, wie jene, die den Zuschlag erhalten hatte. In einigen Konstellationen könne eine Projekt-GmbH Risiken in der Vergabe minimieren, heißt es in der Zeitung. (APA)

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

22.10.2018
S24 Archiv

Laudamotion schließt Station in Salzburg

Von Nicole Schuchter
15.10.2018
S24 Archiv

Auto brennt in Anif völlig aus

Von Jacqueline Winkler
Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken