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Alpine-Pleite: Kontrollbank-Zeuge hatte Information über Probleme aus "profil"

Sieben Banken klagen gegen den Bund wegen der Alpine-Pleite. Es geht um 71 Millionen Euro.
Veröffentlicht: 06. Juni 2014 13:42 Uhr
Verfahren vor dem Handelsgericht: Banken fordern 71-Millionen-Euro-Garantie vom Bund. Die Kontrollbank prüft die Unterlagen, weitere Banken sind eingebunden.

Am Wiener Handelsgericht wird am Freitag die Klage von sieben Banken gegen die Republik Österreich wegen der Alpine-Pleite verhandelt. Die Banken fordern vom Bund die Zahlung von 71 Mio. Euro aus 2009 erteilten Bundesgarantien für Kredite an den Baukonzern. Laut einem Zeugen von der Kontrollbank kam die erste Info über Probleme bei der Alpine vom Nachrichtenmagazin "profil" im Oktober 2012.

Bund bestreitet Forderungen

Die Staatsgarantien wurden auf Grundlage des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes (ULSG) gegeben. Der Bund bestreitet die Forderung und wendet ein, die Banken hätten nicht über die Probleme des Baukonzerns informiert. Der damalige Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) wird nun doch nicht als Zeuge geladen. Stattdessen sagt am Nachmittag eine Mitarbeiterin des Finanzministeriums aus.

Am Vormittag wurden zwei Mitarbeiter der Kontrollbank befragt. Diese Institution, die im Eigentum der Banken steht, hatte für den Bund die Prüfung der Anträge auf Übernahme der Haftung für Kredite nach dem ULSG übernommen. Alle Informationen über die Alpine habe er von den Banken oder in Einbindung der Banken bekommen, sagte der damals für die Alpine zuständige OeKB-Kreditprüfer aus. In den Räumlichkeiten der Alpine sei er nie gewesen. Als positiv habe die Kontrollbank damals die Unterstützung durch den spanischen Eigentümer, die FCC, gewertet.

Alpine ist pleite

Auch der zweite Zeuge, Abteilungsleiter in der Kontrollbank, sagte dies aus. Die Haftungen seien für Kredite der Banken an die Alpine für Investitionen und einen Betriebsmittelkredit erteilt worden. Bewertbare Sicherheiten der Alpine habe es keine gegeben. Nach der formellen und materiellen Prüfung der Unterlagen sei der Vorgang gleich wie bei anderen ULSG-Fällen gewesen: Nach der Empfehlung eines OeKB-Beirats habe das Finanzministerium die Garantien üblicherweise gleich am nächsten Tag genehmigt.

Der Bund habe für die Alpine-Haftungen 2 Prozent an Haftungsentgelt von den Banken bekommen, insgesamt rund 6 Mio. Euro. Die Höhe des Haftungsentgelts sei nicht verändert worden oder etwa an die aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens angepasst. Dies werde auch bei den anderen ULSG-Garantien nicht gemacht, die Haftungsentgelte bleiben über die gesamte Laufzeit gleich, so der Zeuge.

Auch nach der Garantieübernahme habe die Kontrollbank die Jahresabschlüsse der Alpine bekommen und geprüft. Von den Problemen bei der Alpine habe die Kontrollbank aber erst im Oktober 2012 durch das Nachrichtenmagazin "profil" erfahren, sagte er. Dort sei erstmals etwas über finanzielle Probleme bei dem Baukonzern berichtet worden. Dann habe die Kontrollbank sofort die Banken kontaktiert.

Der Baukonzern ging im Juni 2013 in Konkurs. Seit Insolvenzeintritt zahlen die Banken das Haftungsentgelt nicht mehr. Der Bund wiederum zahlt die Garantie nicht. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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