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Anschlag auf Präsidentschaftskandidaten in Kabul

Veröffentlicht: 06. Juni 2014 15:56 Uhr
Gut eine Woche vor der Stichwahl in Afghanistan sind bei einem Doppelanschlag auf den Favoriten bei den Präsidentschaftswahlen Abdullah Abdullah in Kabul mindestens sieben Menschen getötet worden. Der frühere Außenminister selbst kam nicht zu Schaden.

Innenministerium und Polizei teilten mit, erst habe sich am Freitag nach einer Wahlkampfveranstaltung ein Selbstmordattentäter in der Nähe des Abdullah-Konvois in die Luft gesprengt. Dann sei eine weitere Bombe neben den Fahrzeugen detoniert. Sieben Personen, darunter der Selbstmordattentäter sowie ein Leibwächter Abdullahs seien getötet und 22 weitere verletzt worden.

Abdullah sei auf dem Weg von einer Wahlkampfveranstaltung zur nächsten in der afghanischen Hauptstadt gewesen, als es zu dem Doppelanschlag kam, hieß es aus Abdullahs Wahlkampfteam. Abdullah sagte bei der im Fernsehen übertragenen Veranstaltung nach dem Anschlag, er sei unverletzt geblieben. Zunächst bekannte sich niemand zu der Tat. Die Taliban haben angekündigt, die Stichwahl am Samstag kommender Woche anzugreifen.

Der scheidende Präsident Hamid Karzai verurteilte den Anschlag. "Das ist die Tat der Feinde des afghanischen Volkes, die nicht wollen, dass die Afghanen ihren nächsten Präsidenten bei einer freien Wahl bestimmen", hieß es in einer Mitteilung des Präsidentenpalastes. Abdullahs Herausforderer bei der Stichwahl, Ashraf Ghani, kritisierte, "Feinde Afghanistans" wollten den demokratischen Prozess im Land stören. Die US-Botschaft teilte mit: "Das afghanische Volk verdient Demokratie, nicht Gewalt."

Der frühere Außenminister Abdullah hatte in der ersten Wahlrunde am 5. April mit 45 Prozent die meisten Stimmen erhalten, die absolute Mehrheit aber verfehlt. Der Zweitplatzierte, Ex-Finanzminister Ghani, kam auf 31,6 Prozent. Abdullah sicherte sich nach der ersten Runde die Unterstützung mehrerer ausgeschiedener Kandidaten und geht daher als aussichtsreichster Bewerber ins Rennen.

Die Taliban haben die Afghanen aufgefordert, den Wahllokalen am Tag der Stichwahl fernzubleiben. Die Extremisten hatten am ersten Wahltag zwar zahlreiche Anschläge verübt, es war ihnen aber nicht gelungen, die Abstimmung zu verhindern. Sollte einer der Kandidaten vor Bekanntgabe eines Wahlergebnisses sterben, müsste die Wahl nach Artikel 61 der Verfassung wiederholt werden.

(Quelle: salzburg24)

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