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Bedingte Strafe für 14-jähriger Serientäter

Veröffentlicht: 02. Mai 2013 17:33 Uhr
Es ist wohl ein Hilfeschrei gewesen, warum ein von seiner Familie vernachlässigter 14-jähriger Schüler aus dem Pongau rund 25 Straftaten begangen hatte. Zu diesem Schluss kam bei einem Prozess in Salzburg nicht nur der Verteidiger des strafmündigen Angeklagten, sondern auch der Gerichtsgutachter. Der geständige Teenager erhielt eine rechtskräftige Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung.

Die Palette der Vorwürfe im Tatzeitraum November 2012 bis Februar 2013 reicht von Raub, gewerbsmäßigen schweren Diebstahl durch Einbruch, Körperverletzung und Sachbeschädigung bis zur Tierquälerei. Der Bub hatte jene Katze mit einem Fleischklopfer erschlagen, die ihn als Sechsjährigen gekratzt und gebissen hatte. Neuropsychiater Ernst Griebnitz fand eine Erklärung dafür: "Diese Aggressionshandlung ist als Ausdruck der Verzweiflung anzusehen. Er hat sich in seiner sozialen Umgebung unverstanden und ungeliebt gefühlt." Der 14-Jährige sagte, "ich habe mich scheiße gefühlt".

Mehrmals war der Bursch von zu Hause ausgerissen, streunte tagelang umher und brauchte Geld, wie er sagte. Der Sonderschüler wurde am 19. Februar in U-Haft genommen, weil die Justiz keine andere Möglichkeit mehr sah, wie man ihn vor weiteren Straftaten bewahren konnte. In der Justizanstalt Salzburg habe er sich erstmals geborgen gefühlt, erzählte der Angeklagte: "Da ist es besser als daheim. Ich habe mit wem reden können."

"Der Staat ist nicht in der Lage, dem Jugendlichen ein besseres Umfeld zu schaffen, wenn es Probleme gibt", kritisierte Verteidiger Peter Lechenauer. Er sprach von einem "Alkoholikerumfeld", in dem der Angeklagte aufgewachsen war, die "gequälte Seele" habe sich mit den Tathandlungen Aufmerksamkeit verschaffen wollen. Der Bursch erzählte dann selbst, dass er von der Mutter mit einer Gürtelschnalle misshandelt wurde und auch deren Lebensgefährte gewalttätig war.

Der neuropsychiatrische Gutachter Ernst Griebnitz attestierte dem Beschuldigten eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, hervorgerufen "durch die psychosoziale Konflikt- und Krisensituation und eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung. Dass eine mangelhafte Schuldbildung vorliegt, weist deutlich darauf hin, dass ihm eine zu geringe Kinder- und Jugendförderung zu Teil wurde." Der Bub wurde am Donnerstag enthaftet und fuhr anschließend aufgrund einer gerichtlichen Weisung in eine bayrische Jugendhilfe-Einrichtung.

(Quelle: salzburg24)

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