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Belgien stimmte für Sterbehilfe für Kinder

Belgisches Parlament stimmte für Legalisierung
Veröffentlicht: 13. Februar 2014 19:33 Uhr
Das belgische Parlament hat die Sterbehilfe für Kinder legalisiert. Das Abgeordnetenhaus stimmte am Donnerstagabend mit großer Mehrheit für den Gesetzesplan, der Sterbehilfe für todkranke und schwerst leidende Minderjährige ermöglicht. Es gibt ab sofort keine Altersgrenze mehr, allerdings müssen die Kinder "Urteilsfähigkeit" besitzen. Die Eltern und Ärzte müssen dem Schritt zustimmen.

Bei der Abstimmung votierten 86 Abgeordnete mit Ja und 44 Abgeordnete mit Nein, zwölf Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Zuvor hatte das Gesetz schon den belgischen Senat passiert. Sterbehilfe ist in Belgien bereits seit 2002 für Erwachsene erlaubt, das neue Gesetz weitet sie auf Minderjährige aus. Nach Schätzungen könnte das Gesetz fünf bis zehn Fälle im Jahr betreffen.

Die neuen Regeln für Minderjährige sehen enge Grenzen vor. Voraussetzung ist - anders als bei Erwachsenen - dass der kleine Patient unheilbar krank ist. Er muss unter starken Schmerzen leiden, für die es keine Medikamente zur Linderung gibt. Ein Psychologe soll bezeugen, dass der Patient urteilsfähig und in der Lage ist, die Entscheidung zum Sterben zu fassen.

Belgien ist damit weltweit das erste Land, das aktive Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche ohne jegliche Altersgrenze ausdehnt, wie eine Parlamentssprecherin sagte. Vor allem die Kirchen und Patientenverbände kritisierten das Vorhaben. Gegner argumentieren, die Vorschriften seien willkürlich und das Gesetz werde letztendlich zu einer "Banalisierung" der Sterbehilfe führen. Die Katholische Kirche etwa stellt infrage, warum der Staat Minderjährigen eine so schwerwiegende Verantwortung einräumt - obwohl diese zur Erlangung vieler anderer Rechte ihren 18. Geburtstag abwarten müssen.

Eine Mehrheit der Bevölkerung befürwortet aber das Gesetz. Es tritt formal erst nach der Unterzeichnung durch König Philippe in Kraft.

In Europa erlauben auch die Niederlande das aktive Töten von Minderjährigen auf Verlangen, jedoch erst ab 12 Jahren. Anders als in Österreich ist aktive Sterbehilfe für Erwachsene in Belgien schon seit 2002 erlaubt. Immer mehr Menschen nutzen diese Möglichkeit: 2012 schieden mehr als 1.400 Belgier auf diese Weise aus dem Leben.

Scharfe Kritik an der Zustimmung des belgischen Parlaments zur gesetzlichen Freigabe von aktiver Sterbehilfe für Minderjährige hat der österreichische Diözesanbischof Klaus Küng geübt. "Heute ist ein Tag, an dem man nur tieftraurig sein kann", kommentierte er das Ergebnis am Donnerstagabend. Der belgische Schritt habe eine "unheilvolle Signalwirkung für Europa und die Welt".

(Quelle: salzburg24)

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