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Berlusconi droht wegen Zeugenbestechung Prozess

Veröffentlicht: 29. November 2013 15:46 Uhr
Zwei Tage nach seinem Rauswurf aus dem Parlament droht Italiens Ex-Premier Silvio Berlusconi ein weiterer Prozess wegen Zeugenbestechung. Berlusconi soll nach Ansicht eines Mailänder Gerichts im "Ruby"-Prozess um Sex mit minderjährigen Prostituierten mehrere Zeugen bestochen haben. Der 77-Jährige war in dem Verfahren im Juni in erster Instanz zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Die Mailänder Staatsanwälte gehen davon aus, dass mehrere Zeuginnen, die sich an Partys in seiner Luxusresidenz beteiligt hatten, der Verteidigung vor Gericht gelogen haben, weil sie von Berlusconi "Monatsgehälter" bis zu 3.000 Euro für ihr Schweigen über ausschweifende Partys in der Mailänder Residenz des Medienunternehmers erhielten. Berlusconi selber hatte im April 2012 berichtet, dass er insgesamt 42 junge Frauen erhalte, die in den Strudel der Ruby-Affäre geraten waren. Jede bekomme mindestens 2.500 Euro im Monat.

Die Antworten der Zeuginnen vor Gericht seien beim Ruby-Prozess oft identisch gewesen, so das Gericht in einem Schreiben. Die Zeuginnen hätten sich auf eine Weise ausgedrückt, die nicht ihrem Bildungsniveau entsprechen würde, schrieben die Richter. Dies bezeuge, dass sie von Berlusconis Verteidigung auf die Fragen vorbereitet worden seien.

Dass die Richter überzeugt sind, dass Berlusconi Zeugen bestochen hat, geht aus der am Freitag veröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung zu einem anderen Prozess in der "Ruby"-Affäre hervor. In dem Verfahren waren im Juli drei Vertraute Berlusconis verurteilt worden, weil sie die Prostitution in seiner Villa begünstigt und organisiert haben sollen.

Das Gericht sah es als erwiesen, dass Berlusconi gegen Geld Sex mit der damals 17-jährigen Nachtklubtänzerin Karima El Marough alias "Ruby" hatte, obwohl er genau wusste, dass diese minderjährig war. "Berlusconi war der Regisseur der ausschweifenden Performances der jungen Frauen, die als Bunga Bunga bekannt sind", schrieben die Richter in der Urteilsbegründung.

(Quelle: salzburg24)

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