Wegen einer Amnestie muss Berusconi nur ein Jahr Haft verbüßen, wegen seines Alters muss der fast 77-Jährige nicht ins Gefängnis.
Der prunkvolle Palazzo Grazioli könnte Berlusconi als Ort dienen, in dem er seinen Hausarrest verbringt. Unter Hausarrest wird er nur seine engsten Angehörigen, die mit ihm wohnen, und seine Rechtsanwälte treffen dürfen. Um die Spitzenrepräsentanten seiner Partei treffen zu können, müsste Berlusconi stets bei Gericht um Erlaubnis dafür bitten. Daher könnte er sich entschließen, Sozialdienst zu leisten.
Ein Sozialdienst hätte den Vorteil, dass dabei die Auflagen für die Bewegungsfreiheit weniger strikt sind, auch ist der Kreis der Gesprächspartner nicht so eingeschränkt wie beim Hausarrest. Sozialdienste würden ihm außerdem eine zweimonatige Verkürzung der Strafe ermöglichen.
Am 4. Oktober wird Berlusconi sich vor der für Immunitätsfragen zuständigen Kommission des Senats verteidigen und gegen seinen Ausschluss aus dem Parlament plädieren. Bis Ende Oktober muss der Senat abstimmen, ob der Medienzar seinen Parlamentssitz verliert. Grundlage für das Votum im Senat ist das Antikorruptionsgesetz "Severino", wonach rechtskräftig verurteilte Parlamentarier ihr Mandat abgeben müssen. Mitte-Links-Senatoren widersprechen der Auffassung von Berlusconis Vertrauensleuten, dass das Gesetz für Delikte nicht angewendet werden dürfe, die vor seinem Inkrafttreten Anfang 2013 begangen wurden.
(Quelle: salzburg24)