Die Verteidiger von Berlusconi hatten für ihren Mandanten die Mindeststrafe, ein einjähriges Ämterverbot, beantragt. Sie zeigten sich über das Urteil enttäuscht und kündigten dagegen Berufung beim Kassationsgericht, der dritten und letzten Instanz im italienischen Strafsystem, an. Der Medienzar war am Samstag nicht persönlich vor Gericht erschienen.
Das Kassationsgericht, das Berlusconi im August rechtskräftig wegen Steuerbetrugs verurteilt hatte, hatte das Verfahren mit dem damit verbundenen fünfjährigen Ämterverbot wegen falscher Berechnung an die untere Instanz zurückverwiesen. In dem seit 2006 laufenden Prozess gegen Berlusconi ging es um den Vorwurf, sein TV-Konzern Mediaset habe in den 90er-Jahren mit Hilfe von Briefkastenfirmen die Preise für Übertragungsrechte von Filmen künstlich in die Höhe getrieben.
Durch solche Machenschaften soll Berlusconi laut den Staatsanwälten Schwarzgelder im Ausland angelegt und die Gewinne für Mediaset in Italien reduziert haben, um weniger Steuern bezahlen zu müssen. Berlusconis Rechtanwalt Nicolo Ghedini berichtete am Samstag, dass die Mediaset dem Fiskus bereits elf Millionen Euro gezahlt habe und somit den Streit um die Steuergelder beendet habe.
Wegen seines Alters muss der 77-jährige Berlusconi die Strafe nicht im Gefängnis verbüßen. Der Medienzar hatte vergangene Woche einen Antrag auf Sozialarbeit eingebracht. In den nächsten Monaten wird ein Mailänder Gericht entscheiden, ob dieser Antrag angenommen wird.
(Quelle: salzburg24)