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Brandstetter will Erbrechtsreform angehen

Interner Entwurf liegt auf seinem Schreibtisch
Veröffentlicht: 18. Juli 2014 13:34 Uhr
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) will im Herbst die Reform des Erbrechts angehen. Geplant sind Änderungen beim Pflichtteilrecht sowie die Berücksichtigung von Lebensgefährten und Pflegeleistungen. Ein interner Entwurf liegt fertig auf seinem Schreibtisch, mit dem Koalitionspartner ist dieser allerdings noch nicht akkordiert, erklärte er am Freitag.

Als Maßnahmen im Rahmen des Präventionskonzepts lobte er den Ausbau der Familiengerichtshilfe und bekräftigte Reformvorhaben im Bereich der Jugendgerichtshilfe sowie die Initiative "Unterstützung zur Selbstbestimmung" statt Sachwalterschaft. "Wir haben den Eindruck, dass vielleicht zu oft und zu schnell Sachwalterschaften verhängt werden", betonte Brandstetter. Im Herbst soll es Arbeitsgruppen zu den Vorschlägen der Experten im Ministerium geben, im Winter einen Begutachtungsentwurf.

Brandstetter könne nach sechs Monaten als Justizminister "eine sehr positive Bilanz ziehen", befand Vizekanzler und Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) bei der gemeinsamen Pressekonferenz. Bei der Reform des Erbrechts werde es unter anderem darum gehen, Betriebsübergaben bei Familienunternehmen zu erleichtern. So sei beim Pflichtteil die Möglichkeit für den Erben geplant, die Zahlung an die Miterben zu stunden oder Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Außerdem sollen pflegende Angehörige stärker im Erbrecht berücksichtigt werden. Am formalen Erbrecht der Erbberechtigten soll das nichts ändern, aber es solle einen Ausgleichsanspruch für die Pflegenden zulasten der Erblasser geben, sagte Brandstetter. Auch die Berücksichtigung von Lebensgefährten werde diskutiert.

Brandstetter lobte die Familiengerichtshilfe, die Verfahren beschleunigen und einvernehmliche Lösungen fördern soll und deren Vollausbau mit 1. Juli erfolgte, als "Erfolgsmodell". Ähnliches soll in Anlehnung daran auch für die Jugendgerichtshilfe geschaffen werden. Dazu werde es voraussichtlich im Herbst ein Pilotprojekt geben.

Um die U-Haft von Jugendlichen verringern, bekräftigte er das Vorhaben, dass innerhalb von 14 Tagen die Unterbringung der Jugendlichen in Wohngruppen geprüft werden soll. In Fällen, in denen das nicht möglich ist, soll die Unterbringung in einem speziell adaptiertem Bereich für Jugendliche in den Justizanstalten erfolgen.

Auch ein "Ablaufdatum" für Verordnungen, wie es Spindelegger erneut forderte, halte er für sinnvoll, erklärte Brandstetter. Spindelegger will, dass Minister künftig verpflichtend neue Verordnungen mit einer Art "Haltbarkeitsdatum" versehen sollen.

(Quelle: salzburg24)

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