Mitterlehner hatte für den Hochschul- und Forschungsbereich bis 2018 einen zusätzlichen Finanzbedarf von 1,6 Mrd. Euro angemeldet. Für eine Inflationsabgeltung bei den Unis in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2016 bis 2018 waren 615 Mio. Euro veranschlagt. Der Ausbau der Studienplatzfinanzierung mit einer Verbesserung der Betreuungsrelationen wäre mit 485 Mio. Euro zu Buche geschlagen, die Absicherung der Forschungsfinanzierung etwa beim Wissenschaftsfonds FWF und der Akademie der Wissenschaften (ÖAW) mit 383 Mio. Euro. Die Weiterführung des Ausbaus der Studienplätze an Fachhochschulen auf 50.000 kostet 62 Mio. Euro.
Diese Budgetwünsche betreffen vor allem die Jahre 2016 bis 2018, nicht das Budget 2014/15. An den Hochschulen laufen etwa die aktuellen Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Unis bis zum Jahr 2015.
Die nächsten Leistungsvereinbarungen für die Unis - in diesen werden die zu erbringenden Leistungen der Hochschulen bzw. die vom Bund dafür bereitgestellten Mittel geregelt - werden erst 2015 abgeschlossen und gelten von 2016 bis 2018. "Zuerst müssen die Leistungsvereinbarungen getroffen werden, dann werden wir die Finanzierung sichern", so Spindelegger. Das sei auch bisher so gehandhabt worden. Daher würden die Mittel für die Leistungsvereinbarungen ab 2016 auch nicht im heurigen Budgetpfad aufscheinen. Es gebe aber jetzt die "politische Zusage, dass das, was ausverhandelt wird, auch zur Verfügung steht".
Die Rektoren fordern die Bezifferung des Gesamtbudgets der Universitäten für 2016 bis 2018 bis Ende des Jahres. Die vom Finanzminister angekündigte Vorgangsweise, erst nach den Verhandlungen über die Leistungsvereinbarungsperiode 2016-18 die Finanzierung zu sichern, sei gesetzwidrig, so der Rektor der Uni Wien, Heinz Engl, und der Chef der Universitätenkonferenz, Heinrich Schmidinger.
Im Forschungsbereich werde man das "Pflichtprogramm erfüllen", betonte Mitterlehner. "Es besteht keine Gefahr, dass Projekte abgebrochen werden oder Leute gekündigt werden müssen", so Mitterlehner. Es sei auch kein "Not- oder Sparprogramm nötig". Im Forschungsbereich werde es die Mittel in etwa in der von ihm geforderten "Bandbreite" geben. Beim FWF gehe es auch nicht um enorme zusätzliche Mittel, sondern um Strukturen und Kontinuität. So soll der Fonds künftig nicht mehr zu einem großen Teil aus Rücklagen des Ressorts und Mitteln der Nationalstiftung finanziert werden, sondern aus dem regulären Budget. Hier sei Kontinuität besonders wichtig, weil bereits im Mai beim FWF die nächsten Bewilligungen der über mehrere Jahre laufenden Forschungsprojekte anstehen. Über die Ergebnisse wurden im Anschluss FWF-Präsidentin Pascale Ehrenfreund und ÖAW-Chef Anton Zeilinger informiert.
Verschoben wird dagegen die Implementierung der Studienplatzfinanzierung, die eigentlich 2016 hätte starten sollen. Damit ist ein Start frühestens ab der Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 möglich. "Die Studienplatzfinanzierung ist damit nicht vom Tisch", so Mitterlehner. Nun werde man darangehen, die inhaltlichen Fragen zu diesem Thema zu klären. Es sei auch nicht so wichtig, in welchem Jahr genau man mit der Umsetzung beginne, die Umstellung auf dieses neue Modell der Uni-Finanzierung werde sich ohnehin über Jahrzehnte ziehen. Daher habe man die Frage der Platzfinanzierung als "nicht prioritär" eingestuft. Man müsse "zuerst das Pflichtprogramm umsetzen" und sichern, dass im Forschungsbereich keine Stellen wegfallen.
Fragen zu genauen Zahlen bzw. anderen Budgetthemen verwies Spindelegger auf den 29. April. An diesem Tag findet die Budgetrede statt.
(Quelle: salzburg24)