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Chodorkowski hat Schweizer Aufenthaltsbewilligung

Veröffentlicht: 30. März 2014 13:35 Uhr
Der russische Unternehmer und Ende 2013 aus der Haft entlassene Kreml-Kritiker Michail Chodorkowski hat eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz erhalten. Er plant laut Medienberichten, in der Gemeinde Rapperswil-Jona (Kanton Sankt Gallen) am oberen Zürichsee zu wohnen. Chodorkowski hatte im Kanton St. Gallen um eine Aufenthaltsbewilligung ersucht.

Das Bundesamt für Migration (BFM) habe das Gesuch geprüft und genehmigt, sagte Amtssprecher Martin Reichlin. Er bestätigte eine Meldung der "NZZ am Sonntag". Laut Medienberichten mietet Chodorkowski in Rapperswil-Jona ein Haus.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung seien erfüllt und es lägen keine politischen Umstände vor, die gegen eine Bewilligung sprächen, sagte Reichlin. Die am vergangenen Donnerstag erteilte Bewilligung gilt für die ganze Schweiz und wird nach einem Jahr überprüft.

Chodorkowski will nach Angaben des BFM im Kanton Sankt Gallen Wohnsitz nehmen, weil dort seine Familie lebt und zwei seiner Kinder zur Schule gehen. Der Kanton St. Gallen beantragte dem Bundesamt, der Aufenthaltsgenehmigung zuzustimmen. Dabei machte er laut BFM auch "erhebliche kantonale fiskalische Interessen" geltend.

Chodorkowski verdiente im Ölgeschäft Milliarden und gilt als ehemals reichster Mann Russlands. Der Ölmagnat und Kritiker von Präsident Wladimir Putin war 2005 unter anderem wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden und saß bis Ende 2013 in Haft.

Nach seiner überraschenden Begnadigung kurz vor Weihnachten reiste Chodorkowski Anfang Jänner in die Schweiz zu seiner Familie. In der Schweiz soll sich auch ein Teil seines umfangreichen Vermögens befinden.

Im Rahmen eines Rechtshilfegesuchs aus Russland hatte die Bundesanwaltschaft 2004 ein Vermögen von 6,2 Milliarden Franken von Chodorkowskis inzwischen zerschlagenem Yukos-Konzern auf fünf Banken in der Schweiz eingefroren. Gegen diese Maßnahme reichten Chodorkowski und seine Mitstreiter erfolgreich Beschwerde ein.

Das Bundesgericht entschied, das Einfrieren der Gelder verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Es hob die Blockade auf. Der russische Antrag auf Rechtshilfe wurde vom Bundesgericht 2007 definitiv verweigert.

(Quelle: salzburg24)

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