Durch die Novelle wird nun gesetzlich geregelt, dass für rund 12.500 Mietwohnungen, bei künftigen Zinsvereinbarungen mit den Banken nicht nur die Zinsminderung an die Mieter weitergegeben wird, sondern durch Laufzeitverlängerungen ein zusätzlicher Vorteil für die Mieter lukriert wird und so eine spürbare Senkung des Mietzinses erreicht wird. Das gilt für Mietwohnungen, deren Errichtung auf Basis des Wohnbauförderungsgesetzes 1984 oder 1990 vom Land Salzburg gefördert wurden.
Mietzins: Änderungen ab 1. Juli 2018 möglich
Erste Änderungen in der Finanzierung und damit im Mietzins sind ab 1. Juli 2018 möglich. Derzeit laufen bei den gemeinnützigen Bauvereinigungen und im Wohnbauförderungsreferat des Landes die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten, damit die notwendigen Änderungen der Förderungsverträge rechtzeitig ausgestellt werden können.
(Quelle: salzburg24)