Veröffentlicht: 01. Juli 2014 02:22 Uhr
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet am Dienstag über das umstrittene Burka-Verbot in Frankreich. Eine französische Muslimin hatte gegen das Verbot des Ganzkörperschleiers geklagt, weil sie sich dadurch diskriminiert fühlt. Für die Regierung in Paris verstößt der Vollschleier gegen die Gleichberechtigung.
Das Verbot, das Gesicht in der Öffentlichkeit zu verschleiern, gilt seit 2011. Es wird mit einer Geldstrafe von 150 Euro bestraft. Gegen das Urteil am Dienstag ist keine Berufung möglich.
(Quelle: salzburg24)