Die Staatsanwaltschaft Linz hatte gegen vier namentlich genannte - teils ehemalige - Mitarbeiter der Bank ermittelt sowie gegen allfällige unbekannte Täter. Die am Mittwoch bekannt gewordene Einstellung des Verfahrens gilt für alle und wurde auch von der Oberstaatsanwaltschaft sowie vom Justizministerium bereits genehmigt.
Es habe sich herausgestellt, dass die Bankmitarbeiter vor Geschäftsabschluss offenbar keine Kenntnis vom negativen Anfangswert des Swap 4175 gehabt hätten. Die Berechnung dieses Wertes sei laut Ermittlungen immer erst nach Vertragsabschluss erfolgt, so die Staatsanwaltschaft. Sie sieht daher weder eine vorsätzliche Täuschung der Stadt Linz noch eine Beitragstäterschaft zur Untreue.
Die Frage, ob und durch wen allenfalls fahrlässig ein Schaden herbeigeführt worden sei, habe man nicht untersucht, erklärte die Behörde. Sie sei strafrechtlich irrelevant, da die infrage kommenden Tatbestände vorsätzliches Handeln vorausgesetzt hätten. Aufseiten der Stadt Linz sind Ex-Stadtrat Mayr und Ex-Finanzdirektor Penn bereits im Dezember vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Um die verlustreiche Zinswette wird auch im Handelsgericht Wien prozessiert. Laut BAWAG beträgt der Schaden mehr als eine halbe Mrd. Euro.
Sie habe immer mit der Einstellung der Ermittlungen gerechnet, so die Bank in einer Aussendung. "Der Versuch der Linzer Anwälte, einzelne Mitarbeiter der BAWAG P.S.K. zu kriminalisieren, ist damit fehlgeschlagen." Dass das Verfahren eingestellt wurde, zeige erneut, dass das Geschäft "mit einem erfahrenen Anleger wie der Stadt Linz" ordnungsgemäß zustande gekommen sei. Nicht der Deal selbst, sondern die jahrelange Untätigkeit und das Zaudern der städtischen Verantwortlichen hätten die hohen Kosten verursacht. Nach der Einstellung sei man zuversichtlich, was den Ausgang des Zivilverfahrens betrifft, so das Geldinstitut.
(Quelle: salzburg24)