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Erneute Festnahme nach Flucht aus Krankenhaus in Traunstein

Veröffentlicht: 10. August 2010 14:36 Uhr
Traunstein – Nachdem er wegen Herzschmerzen in das Krankenhaus Traunstein eingeliefert wurde flüchtete ein Rumäne am Sonntag nur mit einem Schlafanzug bekleidet und barfuss aus dem Gebäude. Montagmittag konnte der Rumäne in Piding erneut festgenommen werden.

Den richtigen Riecher hatten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein am Sonntag gegen 11.00 Uhr bei der Kontrolle eines Pkw mit französischer Zulassung auf der A8 bei Felden. Wegen einem mit hoher Wahrscheinlichkeit gefälschten Führerschein und wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde der Fahrer, ein 40-jähriger Rumäne, festgenommen. Von Herzschmerzen geplagt, musste er nach der Untersuchung durch einen Arzt in das Krankenhaus Traunstein eingeliefert werden. Gegen 22 Uhr war der Patient offenbar gesundet und flüchtete in einem günstigen Moment durch ein Fenster auf einen Anbau. Aus mehreren Metern Höhe ließ sich er sich zu Boden fallen und entfernte sich. Eine anschließende Fahndung im Bereich Traunstein, mit Polizeistreifen und einem Helikopter, verlief ergebnislos. Der nur mit einem schwarzen Schlafanzug bekleidet und barfuss Flüchtende, dessen Identität der Polizei jedoch bekannt war, blieb zunächst verschwunden. Da die Polizei die Fahndung nach dem Mann jedoch nicht eingestellt hatte, war Piding, Lkr. Berchtesgadener Land, am Montag gegen 12.00 Uhr Schlusspunkt seiner Weiterreise nach Rumänien. Von Beamten der PI-Fahndung konnte der 40-Jährige an der Rastanlage, ohne Widerstand zu leisten, festgenommen werden. Allerdings musste er diesmal wegen einer tatsächlich vorliegenden Verletzung – bei dem Sprung von dem Anbau erlitt er eine Arm- und eine Beinverletzung – wieder in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Mittlerweile ermittelt auch die Polizeiinspektion Traunstein gegen den Mann. Er steht in Verdacht während seiner Flucht, deren genauer Ablauf noch nicht geklärt ist, einen versuchten Einbruchdiebstahl begangen zu haben. Wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und wahrscheinlich auch wegen dem im Raum stehenden Eigentumsdelikt, wird der Mann - sobald es sein Gesundheitszustand erlaubt - dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

(Quelle: salzburg24)

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