"Es wird in dieser Sache keine weiteren gerichtlichen Vorgänge geben", erklärten am Dienstag Mehrerau-Sprecher Harald Schiffl und Doshi gegenüber der APA. Geklagt wurde das Kloster im vergangenen Jahr von dem 58-jährigen sowie einem 46-jährigen Mann. Beide forderten unabhängig voneinander Schmerzensgeld und Verdienstentgang in Höhe von 200.000 bzw. 135.000 Euro. Das Landesgericht Feldkirch stellte im Jänner in Zwischenurteilen fest, dass die Vorfälle nicht verjährt sind. Das Kloster berief gegen diese Entscheidung, das Oberlandesgericht Innsbruck kam im Fall des 58-Jährigen aber zum selben Schluss wie das Landesgericht.
Laut Schiffl kam der Vergleich schon vor dem Urteil des OLG zustande, den Angaben von Doshi zufolge wurde er vom Kloster aber erst nach der Ausfolgung der Entscheidung bestätigt. Über die Höhe des Vergleichs wurde Stillschweigen vereinbart. "Wir freuen uns, dass es einen guten Vergleich gab", sagte Schiffl, während Doshi weniger positiv formulierte: "Angesichts der Schwere des Missbrauchs ist der Betrag sehr niedrig". Doch habe sein Mandant auf Anraten seines Therapeuten den Prozess beenden wollen. Laut "Vorarlberger Nachrichten" belief sich das erste Vergleichsangebot des Klosters auf 50.000 Euro.
Laut Schiffl und Dohsi bezieht sich die Entscheidung des OLG nur auf den Fall des 58-Jährigen, nicht aber auch auf das zweite Gerichtsverfahren mit dem 46-jährigen Mann. Er soll 1982 vom selben Pater wie der 58-Jährige sexuell missbraucht worden sein. Mit dem 46-Jährigen sind die Vergleichsgespräche noch am Laufen.
(Quelle: salzburg24)