Den Schilderungen des 46-Jährigen zufolge war er in seiner Zeit als Internatszögling des Klosters von einem Pater schwer sexuell missbraucht worden. Er fordert Schmerzengeld und Verdienstentgang in Höhe von 135.000 Euro. Im Jänner 2013 stellte das Landesgericht Feldkirch fest, dass die Ansprüche nicht wie vom Kloster argumentiert verjährt sind. Das Kloster berief dagegen. Laut OLG-Sprecher Zimmermann bestätigte das OLG das Zwischenurteil nun großteils und sehe das Kloster in der Haftung. Dem Urteil liege ein psychiatrisch nachgewiesenes Phänomen zugrunde, wonach der Betroffene das Trauma völlig verdrängt habe und ihm die Taten erst durch die Berichterstattung wieder ins Bewusstsein kamen, so Zimmermann.
Das OLG Innsbruck habe zwei der insgesamt drei beklagten Vorfälle für verjährt erklärt, erläuterte Mehrerau-Anwalt Bertram Grass. Keine Verjährung gebe es aber demnach für einen Missbrauchsfall vom März 1982. Eine ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) habe der OLG nicht zugelassen, sehr wohl aber eine außerordentliche. "Ich empfehle dem Kloster einen Gang vor den OGH, eine Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen", so Grass. Verzichtet das Kloster darauf, wäre die Verjährungsfrage rechtskräftig entschieden. Dem Landesgericht Feldkirch, wo das Zivilverfahren fortgesetzt würde, bliebe noch die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung für das Opfer.
(Quelle: salzburg24)