Die Causa könnte auch für heterosexuelle Lebensgemeinschaften Relevanz haben, wenn nämlich ein Elternteil einen neuen Partner hat. Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren laut "Standard" die Anträge von zwei lesbischen Paaren aus Tirol und Oberösterreich, sich die Kinderbetreuungszeit und das Geld mit der Partnerin zu teilen. Die zuständigen Krankenkassen lehnten die Anträge ab. Das Recht auf Kinderbetreuungs-Splitting hätten nur heterosexuelle Partner, "die miteinander durch das Band der leiblichen Elternschaft, der Pflegeelternschaft oder der Adoptivelternschaft verbunden sind", argumentierte die Tiroler Gebietskrankenkasse.
Die Frauen wandten sich an die Oberlandesgerichte, wobei das OLG Linz den Krankenkassenspruch bestätigte, das OLG Innsbruck aber nicht: Der Klägerin sei Kinderbetreuungsgeld zu gewähren, denn rechtlich sei sie als "Pflegemutter" des Kindes zu betrachten, es komme auf die faktischen Kinderbetreuungsverhältnisse an. Nun ist laut "Standard" der OGH am Wort, weil die Krankenkasse Revision beantragt hat.
Das Familienministerium sieht die Sache ähnlich wie das OLG Linz: Homosexuelle Partner sind demnach nicht zur Aufteilung des Kindergelds mit dem leiblichen Elternteil berechtigt, denn Pflegeeltern seien laut Gesetz Personen, die nicht mit dem leiblichen Elternteil zusammenleben. Das gelte sowohl für heterosexuelle als auch für homosexuelle Personen, das Gesetz unterscheide hier nicht, wird betont.
Das Ministerium verweist aber darauf, dass der Partner das Kind adoptieren kann - die sogenannte Stiefkindadoption ist ja seit letztem Jahr auch für homosexuelle Paare möglich. Und dann können sie sehr wohl Anspruch auf Kindergeld haben.
Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) will die Sache jedenfalls ab Herbst im Zuge der geplanten Kindergeldreform diskutieren, hieß es auf Anfrage der APA.
(Quelle: salzburg24)