Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2013 umgesetzt. Eine solche "Sukzessivadoption" ist bisher nur für heterosexuelle Ehepaare möglich. Dies verstößt jedoch nach der Karlsruher Entscheidung gegen das Recht auf Gleichbehandlung. Eine verfassungsgemäße Neuregelung muss bis 30. Juni getroffen werden.
Auch in Österreich wird derzeit über das Adoptionsrecht für Homosexuelle diskutiert, nachdem sich Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) entgegen der Parteilinie dafür ausgesprochen hat. Im österreichischen Adoptionsrecht werden heterosexuelle Paare gegenüber homosexuellen bevorzugt. Dahinter steht die Überzeugung, dass Adoptivkinder einen Mann und eine Frau als Eltern haben sollten.
(Quelle: salzburg24)