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Deutsche Justizministerin drängt auf rasche Entscheidung zur Homo-Ehe

"Politik darf sich nicht vom Verfassungsgericht treiben lassen"
Veröffentlicht: 04. März 2013 09:47 Uhr
Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dringt in der Frage der Gleichstellung homosexueller Paare auf eine rasche Entscheidung.

"Wir brauchen Tempo bei der vollen Gleichstellung der Eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe - vom Steuerrecht bis zur Adoption", sagte die FDP-Politikerin der "Bild"-Zeitung (Montag-Ausgabe). "Die Politik muss den Anspruch haben zu gestalten und darf sich nicht vom Bundesverfassungsgericht treiben lassen."

Streit um Gleichstellung homosexueller Paare

In der Union wird derzeit über den Kurs bei der Gleichstellung homosexueller Paare gestritten. Während Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seine Partei zu einer Angleichung der Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe aufruft, wendet sich Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) gegen eine "totale Gleichstellung". Auch die CSU ist dagegen.

Urteil vor Sommerpause erwartet

Nach Informationen des Hamburger Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erst das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts zu dieser Frage abwarten. Das Gericht hatte kürzlich die Rechte homosexueller Paare zur Adoption von Kindern ausgeweitet. Eine Entscheidung des höchsten Gerichts zu der geforderten Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Einkommensteuer steht noch aus. Das Urteil soll noch vor der Sommerpause fallen.

Vollstäniges Adoptionsrecht nicht weiter verfolgt

Die "Rheinische Post" berichtet in ihrer Montag-Ausgabe, Merkel wolle in der CDU-Präsidiumssitzung am Montag die Debatte über die Gleichstellung beenden. Merkel werde eine Bekräftigung des Parteitagsbeschlusses vom vergangenen Dezember empfehlen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf höchste Parteikreise. Danach würde nur die vom Verfassungsgericht verlangte "Sukzessiv-Adoption" für Männer und Frauen umgesetzt, deren gleichgeschlechtlicher Partner bereits ein Kind adoptiert hat. Eine steuerliche Vergünstigung durch eine Übertragung des Vorteiles des Ehegattensplittings auf Lebenspartnerschaften werde von einer weiteren Verfassungsgerichtsentscheidung abhängig gemacht, ein vollständiges Adoptionsrecht nicht weiter verfolgt. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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