Der Zugang zum Arbeitsmarkt soll einheitlicher geregelt werden. Studenten sollen während ihres Studiums mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Wissenschafter und Studenten sollen außerdem unter bestimmten Bedingungen für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Abschluss ihrer Forschungsarbeiten oder ihres Studiums im Land bleiben können, um sich nach einer Arbeit umzusehen oder sich eventuell selbstständig zu machen. Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis soll aber weiterhin Sache der EU-Staaten bleiben.
Recht auf Mobilität
Binnen 60 Tagen müssten die Behörden in den EU-Staaten nach dem Entwurf über Visumanträge und Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entscheiden. Der Wechsel in andere EU-Staaten soll für Wissenschafter, Studenten und bezahlte Praktikanten leichter werden. Auch Familienangehörige von Wissenschaftern sollen in gewissem Umfang ein Recht auf Mobilität erhalten, erklärte die EU-Kommission. Die vorgeschlagenen Schutzbestimmungen sollen auch auf Au-pair-Beschäftigte, Schüler und bezahlte Praktikanten ausgeweitet werden.
Einreise-Bestimmungen bereits 2016 aktiv
Nach dem Willen der EU-Kommission sollen die neuen Einreise-Bestimmungen bereits 2016 in Kraft sein. "Die Einreise in die EU zu Forschungs- oder Studienzwecken ist viel zu kompliziert. Wir müssen die vorhandenen Schranken beseitigen, um die EU stärker für begabte Leute aus anderen Ländern zu öffnen", sagte Malmström. (APA)
(Quelle: salzburg24)