Nachdem bei einer Hausdurchsuchung das vermeintlich brisante Dokument sichergestellt wurde - Aliyev soll darin die ihm angelastete Verwicklung in die Ermordung zweier kasachischer Banker schriftlich zugeben haben -, hatte die Anklagebehörde die Authentizität überprüfen lassen. Ein grafologisches Gutachten kam nun zum Schluss, dass es sich nicht um die Handschrift Aliyevs handeln dürfte.
Dessen ungeachtet hält die Staatsanwaltschaft ihren Haftantrag - die über den ehemaligen kasachischen Botschafter in Wien verhängte U-Haft wurde zuletzt bis zum 20. Juli verlängert - aufrecht. "Der dringende Tatverdacht gründet sich auf weitere Beweisergebnisse", betonte Bussek.
Aliyev ist der ehemalige Schwiegersohn des autokratisch herrschenden kasachischen Präsidenten Nursultan Nazarbayev. Er fiel in Ungnade und wurde 2008 in seiner Heimat in Abwesenheit wegen Mordes verurteilt. Österreich lehnte zwei Mal die Auslieferung an Kasachstan wegen Bedenken bezüglich der Rechtsstaatlichkeit des Prozesses in der zentralasiatischen Ex-Sowjetrepublik ab. Die österreichische Justiz führt daher selbst Ermittlungen in dem Mordfall, aber auch weitere in einem Fall von Geldwäsche. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte im Mai einen Haftbefehl u.a. wegen Fluchtgefahr erlassen. Aliyev, der zuletzt in Malta lebte, stellte sich Anfang Juni.
(Quelle: salzburg24)